Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 152/2002 vom 05.03.2002

Bundesweite Einführung des Mainzer Modells für Kombilohn

Das Bundeskabinett hat Anfang Februar 2002 beschlossen, das "Mainzer Modell" zur Einführung von Kombilöhnen bundesweit auszudehnen. Ziel des Kombilohn-Modells ist es, zusätzliche Arbeitsanreize und Beschäftigungsmöglichkeiten für gering verdienende Arbeitnehmer, allein Erziehende und Klein-Verdiener-Familien mit Kindern zu schaffen sowie die Attraktivität von Teilzeitarbeit zu steigern. Eine Anrechnung auf die Sozialhilfe bei Aufnahme einer Arbeit im Rahmen des Mainzer Modells erfolgt nicht.

Die Länder-Kofinanzierung des Modells soll künftig entfallen, die Kosten der bundesweiten Einführung übernimmt der Bund. Eine Einkommensüberprüfung soll bei den Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfängern, bei denen bereits eine Grundprüfung stattgefunden hat, entfallen.

Das Mainzer Modell soll allen Personen offen stehen, die eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen aufnehmen. Kleinverdiener erhalten eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Gefördert werden Ledige, deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als 325 Euro beträgt, aber den Betrag von monatlich 897 Euro nicht überschreitet. Bei Verheirateten oder Partnern, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, liegt die Obergrenze bei einem gemeinsamen Einkommen von 1707 Euro.

Zusätzlich soll es für Kleinverdiener-Familien und allein Erziehende einen Zuschlag zum Kindergeld geben. Dieser Zuschlag beträgt für jedes Kind bis zum Alter von 18 Jahren, je nach Einkommen, 25, 50 oder 75 Euro.

Um bundesweit positive Beschäftigungseffekte erzielen zu können, wurde das zugrunde liegende Förderprogramm um ein weiteres Jahr verlängert. Die Förderung endet damit spätestens zum 31. Dezember 2006. Neueintritte sind bis Ende 2003 möglich.

Az.: III 841

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