Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 374/2001 vom 20.06.2001

Bundesweit 676 Mio. DM Mindereinnahmen durch Familienentlastung

Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der für Eltern und Kinder vom kommenden Jahr an Entlastungen in Höhe von jährlich 4,65 Mrd. DM vorsieht. Er würde den Städten und Gemeinden im Entstehungsjahr Steuermindereinnahmen in Höhe von 676 Mio. DM bringen, dem Bund 2,04 Mrd. DM und den Ländern 1,93 Mrd. DM. Im Gesetzgebungsverfahren sind noch Änderungen hierzu möglich.

Mit dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung setzt die Bundesregierung einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes um, der auf eine Entscheidung vom 10. November 1998 zurückgeht. Die wichtigsten Neuerungen sind:

- Das Kindergeld wird angehoben. Ab 2002 sollen Familien für das erste und zweite Kind jeweils gut 300 DM (154 Euro) erhalten.

- Für die Erziehung eines Kindes werden verschiedene F reibeträge gewährt, die in der Summe 11.340 DM ausmachen und sich aus mehreren Steuervorteilen zusammensetzen:

- Der Freibetrag, der das Existenzminimum des Kindes mit abdecken soll, wird von 6912 auf 7128 DM steigen.

Der Betreuungsfreibetrag wird von bisher 3024 auf 4212 DM steigen.

Familien mit Kindern unter 14 Jahren können künftig über den Familienleistungsausgleich hinaus Kinderbetreuungskosten geltend machen, wenn diese Kosten wegen der Erwerbstätigkeit der Eltern entstanden sind und den Betreuungsfreibetrag übersteigen.

- Auch der Ausbildungsbedarf eines Kindes wird künftig im Familienleistungsausgleich berücksichtigt. Die bisherige Altersgrenze von 16 Jahren soll auf das 27. Lebensjahr des Kindes verschoben werden. Bei volljährigen Kindern, die sich in einer Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, wird über den Betreuungsfreibetrag hinaus ein Sonderbedarf anerkannt.

Für diesen Sonderbedarf werden zwar grundsätzlich wie bisher Ausbildungsfreibeträge berücksichtigt. Sie werden künftig aber auf eine Höhe von 924 Euro (rund 1800 DM) reduziert.

- Der bisherige Haushaltsfreibetrag wird in drei Schritten bis zum Jahr 2005 abgeschafft.

- Der Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse wird gestrichen.

Ohne die letzten Punkte wären für die öffentlichen Kassen durch das Familienentlastungspaket Mindereinnahmen in Höhe von rund 7,5 Mrd. DM entstanden. Diese Kürzungen bzw. Streichungen stellen daher eine Gegenfinanzierung für einen Teil der Belastungen der öffentlichen Kassen dar.

Den Verlauf der Steuermindereinnahmen in den nächsten Jahren können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Gebietskörper-schaft

Entstehungsjahr
*)

(Steuermehr- (+) / -mindereinnahmen (-) in Mio. DM

   

2002

2003

2004

2005

2006

Insgesamt

- 4 645

- 4 950

- 5 031

- 5 230

- 4 770

- 4 621

Bund

- 2 042

- 2 072

- 2 194

- 2 307

- 2 097

- 2 026

Länder

- 1 927

- 2 127

- 2 099

- 2 162

- 1 977

- 1 919

Gemeinden

- 676

- 751

- 738

- 761

- 696

- 676

Gemeinden NRW

           

unmittelbar

- 135

- 150

- 148

- 152

- 139

- 135

mittelbar im Rahmen des GFG

- 106

- 117

- 116

- 119

- 109

- 106

             

Summe

- 241

- 267

- 264

- 271

- 248

- 241

*)Entstehungsjahr = erstes Veranlagungsjahr nach Inkrafttreten der jeweiligen Maßnahme

Der Gesetzentwurf kann von der Homepage des BMF, www.bundesfinanzministerium.de , als pdf-Datei abgerufen werden.

Az.: IV-971-10

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