Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 44/2005 vom 15.12.2004

Bundeswehrstrukturreform und Hilfestellung für betroffene Kommunen

Bundeswehrstrukturreform – Hilfestellungen für betroffene Kommunen
Das Bundesverteidigungsministerium hat jetzt Hilfestellungen für die betroffenen Kommunen und Länder im Rahmen der Bundeswehrstrukturreform erstellt. Im Zuge der bei der Konversion in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen haben sich danach folgende Verwertungsmodelle in der Praxis bewährt und zu einem angemessenen Interessenausgleich der Vertragsparteien geführt:

• Der Bund bleibt Eigentümer, die Kommunen führen die Erschließung und Entwicklung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages durch.

• Der Bund verkauft an private Investoren, die ihrerseits durch städtebaulichen Vertrag mit der Kommune die Entwicklungsverpflichtungen übernehmen. Der Kaufpreis wird auf der Grundlage künftiger Nutzungsvorstellungen der Kommune unter Berücksichtigung anfallender Kosten sowie Risiken ermittelt.

• Die Kommunen erwerben die Fläche zum derzeitigen Verkehrswert vom Bund und vermarkten sie selbständig.

• Bundeseigene Grundstücke, die einer bauleitplanerischen Vorbereitung, einer Sanierung oder Entwicklung bedürfen, können an Kommunen oder von ihnen getragenen Gesellschaften zunächst gegen eine moderate Anzahlung überlassen werden. Der Kaufpreis wird erst nach Weiterveräußerung an den Bund ausgekehrt.

• Möglich ist auch eine Kombination aus den vorgenannten Modellen.

• Der Bund beteiligt sich an für die zivile Anschlussnutzung notwendigen Sanierungskosten von Altlasten auf bundeseigene Liegenschaften bis erforderlichenfalls zur Höhe des Kaufpreises, bei einer Eigenbeteiligung des Käufers von 10 %. Darüber hinaus ist der Bund bereit, sich im Vorfeld eines Verkaufs an notwendigen Kosten der Untersuchung von Altlasten zu beteiligen.

• Der Bund ermöglicht Zahlungserleichterungen, wie z.B. ein Hinausschieben der Kaufpreisfälligkeit oder die zinspflichtige Stundung des Kaufpreises.

• Sofern ein Verkauf vor Planungsreife erfolgt, können planungsbedingte Wertsteigerungen oder –minderungen gegenüber den bei Vertragsschluss angenommenen Nutzungsmöglichkeiten durch Nachzahlungs- oder Erstattungsverpflichtungen vereinbart werden.

• Der Bund fördert auch künftig die Baureifmachung u.a. durch die finanzielle Beteiligung an Machbarkeitsstudien oder Nutzungskonzepten bis hin zur Bauleitplanung und beteiligt sich an einzelnen Standortentwicklungsmaßnahmen.

• Der Bund stellt zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Fördermittel für 2005 in Höhe von 694 Mio. Euro und im Finanzierungszeitraum bis 2008 weitere Fördermittel von jährlich 694 Mio. Euro zur Verfügung. Für Städtebauförderungen beabsichtigt der Bund den Ländern für den Zeitraum 2005 bis 2008 einen Verpflichtungsrahmen von insgesamt rd. 2 Mrd. Euro bereitzustellen.

• Betroffene Kommunen können auch vom Bund und der EU mitfinanzierte Förderinstrumentarien einsetzen, insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, die Städtebauförderung und die Mittel aus den Europäischen Strukturfonds.

Az.: III/1 155 - 60

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