Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 79/2007 vom 21.12.2006

Bundesverwaltungsgericht zur Hundesteuerpflicht von Landwirten

Im Jahr 2005 hatte das OVG Münster in mehreren Verfahren die bis dahin streitige Frage, ob die von Landwirten gehaltenen und auch für betriebliche Zwecke eingesetzten Hunde der Hundesteuerpflicht unterliegen, im Sinne der beklagten Kommunen entschieden. In einem Fall (Urt. des OVG Münster v. 03.11.2005 - 14 A 3852/04) hatte der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben. Diese Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr durch Beschluss vom 02.11.2006 (10 B 4.06) zurückgewiesen.

In der Begründung der Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht dargelegt, dass das OVG rechtsfehlerfrei davon ausgehen durfte, dass Hunde, die auch zu persönlichen Zwecken gehalten werden, der Hundesteuer unterworfen werden. Die Frage der Ausgestaltung im Einzelnen sei irreversibles Landesrecht, das einer Kontrolle durch das Bundesverwaltungsgericht entzogen sei. Insofern sei es auch irrelevant, dass Obergerichte in anderen Bundesländern die Frage der Hundesteuerpflicht bei Hunden, die sowohl zu betrieblichen Zwecken als auch zur privaten Lebensführung gehalten werden, unterschiedlich beurteilten.

Az.: IV 933-01

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