Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 545/2012 vom 25.10.2012

Bundesverwaltungsgericht zur Bettensteuer

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer, über die wir mit Schnellbrief Nr. 109 v. 11.07.2012 informiert hatten (Az.: 9 CN 1.11 und 9 CN 2.11), sind zwischenzeitlich veröffentlicht worden. Die Urteile sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Steuern > Kommunale Aufwandsteuern > Sonstige örtliche Aufwandsteuern > Kulturförderabgabe/Bettensteuer abrufbar.

Das Bundesverwaltungsgericht führt in den schriftlichen Urteilsbegründungen u. a. (jeweils Rz. 31) aus, dass es Sache der Antragsgegnerin sei, zu entscheiden, ob sie ein Verfahren einführt und wie sie es ausgestaltet, um private von beruflich veranlassten Übernachtungen zu unterscheiden, oder ob sie den damit verbundenen Aufwand meiden und von der Erhebung der Steuer insgesamt absehen will. Beispielhaft führt das BVerwG hierzu etwa von den Übernachtungsgästen vorzulegende Arbeitgeberbescheinigungen über das berufliche Erfordernis der jeweiligen Übernachtung auf.

Keine Hinweise enthalten die Urteile zu der Rechtsmäßigkeit des Kölner Modells der Kulturförderabgabe, in dem auch für berufsbedingte Übernachtungen zunächst die Steuer erhoben wird, der Steuerschuldner aber die Möglichkeit hat, eine Rückerstattung der Steuer im Nachhinein zu verlangen. Über die Rechtsmäßigkeit dieses Modells wird das OVG NRW demnächst entscheiden.

Az.: IV/1 933-05

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