Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 754/2013 vom 18.10.2013

Bundesverwaltungsgericht zum Bau einer Höchstspannungsleitung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anträge der Stadt Quickborn und privater Wohnanlieger auf Anordnung der aufschieben-den Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380 kV-Freileitung Hamburg/Nord-Dollern zwischen dem Umspannwerk Hamburg/Nord und der 380 kV-Freileitung Dollern-Wilster Nr. 307 vom 19.04.2013 abgelehnt. Mit dem Bau der Leitung darf damit ungeachtet der noch anhängigen Klagen begonnen werden (Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 4 VR 1.13).

Nach dem Planfeststellungsbeschluss soll die Freileitung auf einer Länge von 28 Kilometern überwiegend auf der Trasse einer bestehen-den, im Verlauf der Baumaßnahme zurückzubauenden 220 kV-Freileitung errichtet werden. Mit ihren Eilanträgen wollten die Antrag-steller verhindern, dass vor Abschluss der Klageverfahren mit dem Bau der Freileitung begonnen wird. Die Trasse verläuft aus ihrer Sicht zu nahe an einer Wohnbebauung und einem Schulzentrum. Die Antragsteller fordern daher eine Verschwenkung der Trasse in diesem Bereich oder die Führung als Erdkabel.

Das für das Verfahren erst- und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht hat die Anträge abgelehnt, weil die erhobenen Klagen voraussichtlich erfolglos bleiben werden. Bei Durchführung des Vorhabens werden die maßgeblichen Grenzwerte für die Immissionen durch elektromagnetische Felder eingehalten. Grundrechtliche Schutzpflichten zugunsten der menschlichen Gesundheit erforderten nach derzeitigem Erkenntnisstand keine niedrigeren Grenzwerte.

Eine Führung als Erdkabel habe der Planfeststellungsbeschluss ohne erhebliche Rechtsfehler aus technischen, betrieblichen und finanziellen Gründen abgelehnt. Eine Verschwenkung der Trasse in der Nähe der Wohnbebauung sei nicht geboten, weil die betroffenen Grundstücke durch die bereits bestehende Trasse vorbelastet gewesen seien. Über die Hauptsacheklagen werde das BVerwG voraussichtlich im Frühjahr 2014 entscheiden. [Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 4. Oktober 2013 - DSTGB aktuell 4113 vom 11.Oktober 2013]

Az.: II

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