Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 520/2007 vom 22.08.2007

Bundesverwaltungsgericht zu Fun-Games

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem Beschluss vom (Az.: 6 B 13.07) entschieden, dass ein nach § 6a SpielVO verbotenes Fun-Gamen auch dann vorliegt, wenn "lediglich ein einmaliger Einsatz erbracht wird. Für die Beurteilung als verbotenes Fun-Game ist es ebenso unerheblich, ob der Spieler "nachmünzen" kann oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob der Spieler die Möglichkeit hat, den eingesetzten Beitrag - auch in Form eines Punktekontos - zurückzugewinnen."

Az.: I/2 101-23

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