Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 412/2006 vom 23.06.2006

Bundesverwaltungsgericht zu DDR-Sportwettenlizenzen

Nachdem in NRW die Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit von Schließungsanordnungen bislang zumindest im Bereich der einstweiligen Anordnungen unterschiedlich bewerten (vgl. zuletzt StGB NRW-Mitteilung 356/2006), hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - nach anderen Gerichten - entschieden, dass Lizenzen für Sportwetten, die im Gebiet der DDR Gültigkeit haben, auf dieses Gebiet beschränkt sind (BVerwG 6 C 19.06 – Urt. v. 21.06.2006). Das BVerwG hat ein 2002 erlassenes Verbot bestätigt, mit dem einem Wettbüro die Vermittlung von Sportwetten an in Bayern nicht erlaubte Wettunternehmen untersagt wurde. Eine vor dem 3.10.1990 von einem Hoheitsträger in der damaligen DDR erteilte gewerberechtliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten rechtfertige es nicht, in Bayern solche Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln. Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, werden wir sie im Intranet des StGB NRW unter "Fachinformationen und Service -> Fachgebiete -> Recht und Verfassung -> Ordnungsrecht" einstellen. Das Innenministerium NRW erwartet im Übrigen für Ende Juni eine erste Entscheidung des OVG NRW zur Problematik.

Az.: I/2 106-00

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