Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 75/1999 vom 05.02.1999

Bundesverfassungsgericht zur steuerlichen Entlastung von Familien

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 20.01.1999 (Az.: 2 BvR 1057/91 u.a., 2 BvL 42/93 u.a.) die derzeitige steuerliche Behandlung von verheirateten Eltern für verfassungswidrig erklärt. In diesem Grundsatzbeschluß gab der 2. Senat des Verfassungsgerichts den Beschwerde von drei Ehepaaren Recht, die sich steuerlich gegenüber Alleinerziehenden benachteiligt gesehen hatten. Nach dem Einkommensteuergesetz können nur unverheiratete, dauernd getrennt lebende Ehegatten und bestimmte Gruppen von Geschiedenen solche Kosten steuerlich geltendmachen, die wegen Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung entstehen. Verheiratete können solche Kosten derzeit nur ausnahmsweise absetzen. Auch ein Haushaltsfreibetrag von 5616 DM wird nur Alleinstehenden und damit auch "außerehelichen Erziehungsgemeinschaften" gewährt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt für verheiratete Eltern vom 01.01.2000 an einen zusätzlichen Freibetrag für Kinderbetreuungskosten in Höhe von mindestens 4000 DM sowie vom 01.01.2002 an einen gesonderten Haushaltsfreibetrag in Höhe von etwa 6000 DM jährlich.

Nach ersten Berechnungen des Bundesfinanzministeriums wird die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zu Steuermindereinnahmen von ca. 22,5 Mrd DM führen. Ob und in welcher Art und Weise diese Mindereinnahmen durch Gegenfinanzierungsmaßnahmen ausgeglichen werden können oder ob es in dieser Höhe oder in geringerem Umfang zu einer weiteren Netto-Entlastung der Steuerpflichtigen kommen wird, ist derzeit noch völlig offen.

Az.: IV/1 920-03

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search