Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 352/1999 vom 05.06.1999

Bundesverfassungsgericht zur Grunderwerbsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 08.01.1999 (Az.: 1 BvL 14/98, veröffentlicht im Bundessteuerblatt 1999 II, S. 152 ff) einen Vorlagebeschluß des Niedersächsischen Finanzgerichtes hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer als unzulässig zurückgewiesen. Das Niedersächsische Finanzgericht erachtete § 3 des Grunderwerbsteuergesetzes insoweit für verfassungswidrig, als diese Vorschrift für den Erwerb eines zur Selbstnutzung bestimmten durchschnittlichen Eigenheims keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer enthält. Das Bundesverfassungsgericht hat demgegenüber festgestellt, daß sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes diese Schlußfolgerung nicht ableiten lasse. Insbesondere sei zu beachten, daß die Grunderwerbsteuer im Gegensatz zur Vermögen- und Erbschaftsteuer eine Verkehrssteuer sei und von daher nach anderen verfassungsrechtlichen Kriterien zu beurteilen ist. Daher kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, daß sich aus den Beschlüssen des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 zur Vermögen- und Erbschaftsteuer kein allgemeiner Grundsatz der steuerlichen Freistellung des persönlichen Gebrauchsvermögens ableiten läßt. Bei der Auswahl des Besteuerungsgegenstandes der Grunderwerbsteuer verfüge der Gesetzgeber über einen weiten Gestaltungsspielraum.

Az.: IV/1-922-10

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