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StGB NRW-Mitteilung 632/2006 vom 07.09.2006

Bundesverfassungsgericht zum Sportwettenmonopol NRW

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Nicht-Annahmebeschluss vom 02.08.2006 (Az. 1 ) wie jetzt bekannt wurde - zumindest übergangsweise - das Sportwettenmonopol des Staates auch für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt. Wie schon das OVG NRW in einem Beschwerdeverfahren (vgl. StGB NRW-Mitteilung 480/2006) berief sich das oberste Gericht auf sein Urteil vom 28.03.2006.

Problematisch ist in NRW jedoch, dass einzelne Verwaltungsgerichte sich offen gegen das OVG gestellt haben (VG Köln und VG Arnsberg), so dass noch immer keine generelle Empfehlung für das Verhalten der Ordnungsämter gegeben werden kann. Das Innenministerium NRW hält jedoch diese an, im Falle eines Unterliegens in der ersten Instanz Rechtsmittel einzulegen. Nach dem derzeitigen Stand dürfte dies erfolgversprechend sein.

Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und Dutzende weiterer aktueller Entscheidungen zur Problematik befinden sich im Intranet des StGB NRW unter Fachinformationen & Service -> Fachgebiete -> Recht und Verfassung -> Ordnungsrecht.

Az.: I/2 106-00

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