Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 556/2014 vom 25.09.2014

Bundesverfassungsgericht zu Hartz IV-Regelsätzen

Die Höhe der Regelsätze nach dem SGB II sind derzeit verfassungsgemäß. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit am 09.09.2014 veröffentlichtem Beschluss entschieden (Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12 - 1 BvL 12/12 - 1 BvR 1691/13). Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, werden nicht verfehlt.

Insgesamt ist die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der existenzsichernden Leistungen tragfähig begründbar. Die Festsetzung der Gesamtsumme für den Regelbedarf lässt darüber hinaus nicht erkennen, dass der existenzsichernde Bedarf evident nicht gedeckt wäre. Der Gesetzgeber berücksichtigt nun für Kinder und Jugendliche auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Nähere Informationen sind im Internet verfügbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-076.html .

Az.: III/2 810-2

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