Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 570/2008 vom 22.09.2008

Bundesverfassungsgericht zu Bayerischen Raucherclub-Regelungen

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 06.08.2008 die Verfassungsbeschwerden von einer Raucherin und zwei Gastwirten aus Bayern nicht zur Entscheidung angenommen (Az.: 1 BvR 3198/07, 1 BvR 1431/08). Das Gericht entschied, dass die Ausnahmeregelungen für Festzelte, u.a. wegen ihrer Befristung, und die über einen Erlass konkretisierte Möglichkeit der Gründung von Raucherclubs keine Grundrechtsverletzungen beinhalten würden. Zum Erlass führte es konkret aus, dass die dort geregelten Voraussetzungen für einen Raucherclub (feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand, Einlasskontrollen mit Zurückweisung von „Laufkundschaft“, kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte) für alle Gaststätten Geltung haben würden. Der Beschluss ist für die Mitglieder des StGB NRW in dessen Intranet unter Fachinformationen und Service - Fachgebiete - Recht und Verfassung - Ordnungsrecht abrufbar.

Az.: I/2 100-00

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