Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 591/2012 vom 12.10.2012

Bundesumweltminister Peter Altmaier zum Fracking

Bundesumweltminister Peter Altmaier hat mit Datum vom 27.09.2012 gegenüber dem DStGB-Schreiben an den Minister vom 16.08.2012 zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Vorkommen mit Hilfe der „Fracking-Technologie“ Stellung genommen.

Bundesumweltminister Altmaier unterstützt die DStGB-Forderung, wonach in Gebieten mit ungünstigen geologischen und hydrogeologischen Bedingungen sowie in Trinkwasserschutzgebieten auf Erdgasbohrungen und Fracking verzichtet werden sollte. Wir hatten hierüber und über das Gutachten des Umweltbundesamtes in der Mitteilung Nr. 537 vom 26.09.2012 berichtet.

In seinem Antwortschreiben schließt sich der Bundesumweltminister zudem der kommunalen Forderung nach einer obligatorischen UVP-Pflicht für die Aufsuchung und Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Vorkommen an. Nachfolgend ist das Antwortschreiben von Bundesumweltminister Peter Altmaier im Wortlaut wiedergegeben:

"Haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. August 2012 zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Vorkommen mit Hilfe der Fracking-Technologie. Das Gutachten zu den „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten", das im November des vergangenen Jahres im Auftrag meines Hauses vom Umweltbundesamt an ein Gutachterkonsortium unter der Leitung der ahu AG vergeben wurde, liegt nun vor und steht im Internet auf den Seiten des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes zum Download bereit.

In der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit haben die Gutachter be-merkenswert umfassende und gut strukturierte Ergebnisse geliefert, die sowohl im naturwissenschaftlich-technischen als auch im rechtlichen Bereich vertiefte Erkenntnisse vermitteln. Ausgehend von der Kernaussage des Gutachtens, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas mit Risiken für das Grundwasser und damit auch für die Trinkwassergewinnung verbunden ist, halten die Gutachter ein absolutes Verbot von Fracking nicht für erforderlich. Um noch bestehende Wissenslücken insbesondere hinsichtlich der Kohleflözgas- und Schiefergasgewinnung zu schließen, werden „beispielhafte Erkundungen" der verschiedenen Vorkommen unter intensiver behördlicher und wissenschaftlicher Begleitung vorgeschlagen. In Gebieten mit ungünstigen geologischen und hydrogeologischen Bedingungen sowie in Trinkwasserschutzgebieten sollte auf Erdgasbohrungen und Fracking verzichtet werden.

Was ein Moratorium für Fracking auf Bundesebene angeht, hat das Bundesumweltministerium nach geltender Rechtslage derzeit keine Möglichkeiten zur Durchsetzung. Es gehört zu den Aufgaben der Länder, entsprechende Schritte, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, zu ergreifen.

Den Vorschlag der Gutachter, eine obligatorische UVP-Pflicht für die Aufsuchung und Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Vorkommen vorzusehen, unterstütze ich ausdrücklich. Auch die wasserrechtliche Prüfung und Erlaubnis bei Fracking-Bohrungen und der Versenkung des Abwassers halte ich für zwingend erforderlich. Der Vorschlag, die umwelt- und sicherheitsbezogenen Genehmigungen und die Überwachung von den für das Bergrecht zuständigen Behörden in den Geschäftsbereich der Umweltministerien zu überführen, klingt zunächst vielversprechend, muss aber noch eingehend überprüft werden.

Jetzt gilt es, die Vorschläge aus dem Gutachten mit aller Sorgfalt abzuwägen und mit den Betroffenen zu diskutieren. Auf dieser Basis können dann die nächsten Schritte zur Entwicklung einer nachhaltigen umweltverträglichen Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten festgelegt werden. Ich bitte, Sie mich auf diesem Weg zu unterstützen."

Az.: II gr-ko

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