Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 670/2023 vom 12.10.2023

Bundesteilhabepreis 2023 gestartet

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet seit 2019 jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Der Bundesteilhabepreis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. Im Jahr 2023 ist es das Thema „GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“. Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2023 sind Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich inklusive ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in den Handlungsfeldern Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege.

Der Fokus des Bundesteilhabepreises 2023 liegt auf dem Zusammenspiel von Versorgungs-Zugang und Versorgungs-Qualität der barrierefreien ambulanten Gesundheitsversorgung und der häuslichen Intensivpflege, einschließlich der außerklinischen Intensivpflege, eingebettet im inklusiven Sozialraum. Die Hauptherausforderung hierbei ist die Sicherung der bedarfsorientierten Behandlung und Versorgung von Menschen mit Behinderungen.

Die Zugänglichkeit von Praxen und Ambulanzen ergibt sich dabei nicht nur durch die baulichen Voraussetzungen, sondern auch durch die persönlichen und digitalen Kommunikationsmöglichkeiten sowie anhand der Ausstattung der Räumlichkeiten.

Die Qualitätssicherung der Behandlung und Versorgung kann sich auf die gesamte Versorgungskette und -netze für Patienten mit Behinderungen beziehen. Dabei spielen die Partizipation und aktive Mitwirkung der Patienten eine entscheidende Rolle.

Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele, Modellprojekte und Angebote der inklusiven ambulanten Gesundheitsversorgung im städtischen und/oder ländlichen Umfeld wie:

  • Praxen und ambulante medizinische Einrichtungen
  • bedarfs- und zielorientierte Dienstleistungen
  • Informations- und Kommunikationslösungen
  • mobile Versorgungsangebote
  • sektorenübergreifende Angebote
  • Möglichkeiten der Behandlung
  • Fortbildungen und Schulungen
  • andere, bereits erfolgte Umsetzungen

Ziel ist es, eine inklusive, ambulante Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau ohne soziale Isolation für Patientinnen und Patienten mit Behinderungen sicherzustellen.

Bewerbungsstart ist ab sofort. Abgabeschluss ist der 20. Dezember 2023.

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2023 sind Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich inklusive ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in den Handlungsfeldern Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege, Verbände und Vereine sowie Kommunen und Regionen.

Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz).

Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail an bundesteilhabepreis@bmas.bund.de möglich.

Weitere Informationen (Ausschreibungstext, Teilnahmebedingungen sowie Bewerbungsformular) rund um den Bundesteilhabepreis finden Sie unter www.bundesteilhabepreis.de.

Az.: 38.0.13-001/002

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