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StGB NRW-Mitteilung 669/2005 vom 05.09.2005

Bundestagswahl 2005

Für die Teilnahme der wahlberechtigten Deutschen im Ausland an der Bundestagswahl 2005 hat das Auswärtige Amt die Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges zwischen dem Auswärtigem Amt in Berlin und ausgewählten Auslandsvertretungen insbesondere für die Übersendung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen angeboten.

Am Ende diese Textes findet sich eine Übersicht der Auslandsvertretungen, die aufgrund ihrer Einschätzung der postalischen Verhältnisse im jeweiligen Staat und aufgrund der kurzen Zeitspanne für die Versen-dung der Briefwahlunterlagen ins Ausland und die Rücksendung der Wahlbriefe nach Deutschland die Benutzung des amtlichen Kurierweges durch die wahlberechtigten Deutschen im Ausland für geboten erachten. Die Übersicht gibt jeweils den Staatennamen und die betreffende deutsche Auslandsvertretung an. Zu beachten ist, dass bei den aufgeführten Staaten nicht alle in diesem Staat ansässigen deutschen Auslandsvertretungen die Kurierwegbenutzung für Wahlsachen eröffnet haben.

Sofern eine Auslandsvertretung nach der anliegenden Liste den Kurierweg für Wahlsachen bereitstellt und ein Wahlberechtigter dies auch ausdrücklich wünscht, ergibt sich Folgendes:

1. Übersendung der Briefwahlunterlagen ins Ausland

Die Briefwahlunterlagen sind von der zuständigen Gemeindebehörde an das Auswärtige Amt in Berlin mit folgender Adressierung zu senden:

(Vorname Name des Wahlberechtigten) über Botschaft/Generalkonsulat (Name)
Auswärtiges Amt
11013 Berlin.

Vom Auswärtigen Amt werden diese Sendungen auf dem amtlichen Kurierweg, der mehrere Tage beanspruchen kann, an die jeweilige Auslandsvertretung weitergeleitet. Dort werden die Sendungen zur Abholung durch den Wahlberechtigten bereitgelegt. Eine Weiterleitung im jeweiligen Staat durch die Auslandsvertretung an Wahlberechtigte erfolgt nicht, da dies ein funktionierendes Postsystem voraussetzte. (Das Fehlen eines funktionierenden Postsystems ist Voraussetzung für die Auslandsvertretungen, die Benutzung des Kurierwegs für Wahlsachen anzubieten.) Den wahlberechtigten Deutschen im Ausland ist zu empfehlen, rechtzeitig mit der entsprechenden Auslandsvertretung die Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs sowie das Verfahr der Lagerung und Übergabe der Sendungen zu klären.

Das Auswärtige Amt wird bei ihm eingehende Briefwahlunterlagen im Rahmen einer Sonderaktion außerhalb der üblichen Kuriertermine am 5. bzw. 6. September 2005 an die in der anliegenden Liste enthaltenen Auslandsvertretungen übersenden. Hierfür ist es erforderlich, dass die Briefwahlunterlagen spätestens im Laufe des 5. Septembers 2005 von der Post beim Auswärtigen Amt angeliefert werden. Briefwahlunterlagen, die erst nach dem genannten Termin im Auswärtigen Amt eingehen und nicht mehr im Rahmen der beschriebenen Sonderaktion am 5. bzw. 6. September 2005 versandt werden können, werden den Auslandsvertretungen mit den jeweils nächsten regulären Kuriersendungen übersandt. Ein rechtzeitiger Rücklauf der ausgefüllten Wahlbriefe ist dann nicht mehr gewährleistet. Es wird deshalb darum gebeten, die Briefwahlunterlagen für Deutsche im Ausland sobald als möglich abzusenden.

Eine Versendung von Briefwahlunterlagen durch die Gemeindebehörden von Deutschland aus an die Auslandsvertretungen, die nicht in der als Anlage beigefügten Übersicht verzeichnet sind, ist möglich, wenn besondere Umstände dies erforderlich machen und der Wahlberechtigte ausdrücklich angibt, die Verfahrensweise vorab mit der deutschen Auslandsvertretung abgeklärt zu haben. Für die Adressierung durch die Gemeindebehörde gelten die obigen Ausführungen entsprechend. Bei diesen Auslandsvertretungen können Wähler ihren Wahlbrief aber nicht zur Rücksendung nach Deutschland abgeben. Sie müssen sich der staatlichen Post oder anderer privater Transport- dienste bedienen. Das Auswärtige Amt weist außerdem darauf hin, dass diese Auslandsvertretungen - im Gegensatz zu den in der anliegenden Liste aufgeführten - nur mit dem regulären Kurier (alle ein bis zwei Wochen) versorgt werden, nicht aber mit Sonderkurieren, so dass die Nutzung des amtlichen Kuriers in diesen Fällen einen unter Umständen entscheidenden zeitlichen Nachteil mit sich bringen kann.

2. Übersendung der Wahlbriefe vom Ausland nach Deutschland

Es ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass Kurierwegbenutzung in diesem Falle bedeutet, dass die Wähler - unter Ausschluss der Haftung des Auswärtigen Amtes - ihre Wahlbriefe in den Auslandsvertretungen zur Benutzung des amtlichen Kurierwegs abgeben können, und die Wahlbriefe nach Eintreffen im Auswärtigen Amt in Berlin von dort der Deutschen Post AG zur weiteren (kostenfreien) Beförderung in Deutschland übergeben werden. (Sofern Auslandsvertretungen die in ihrem jeweiligen Gastland vorhandenen Versandmöglichkeiten, z.B. die staatliche Post oder private Kurierdienste, für ausreichend zuverlässig halten und deshalb die Benutzung des amtlichen Kurierwegs für Wahlunterlagen nicht anbieten, können Wähler ihre Wahlbriefe nicht in der Auslandsvertretung abgeben, sondern müssen sich der jeweiligen staatlichen Post oder privater Transportdienste bedienen.)

3. Versand der Anträge auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis vom Ausland nach Deutschland

Des Weiteren hat das Auswärtige Amt mitgeteilt, dass es bei den angegebenen Auslandsvertretungen die Mitbenutzung des Kurierweges auch für den Versand der Anträge auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis eröffnet hat. Diese Daten können unsere Mitglieder im Intranet unter www.kommunen-in-nrw.de/Fachgebiete/Recht und Verfassung/Wahlrecht/Bundestagswahl 2005/Info für im Ausland lebende vollberechtigte Deutsche abgerufen werden.

Az.: I/2 024-60

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