Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 502/2003 vom 18.06.2003

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gemeindefinanzreform

Nachdem wir in dieser Ausgabe über das 10-Punkte-Papier der SPD-Bundestagsfraktion zur Gemeindefinanzreform berichtet haben, geben wir Ihnen noch eine Pressemitteilung der kommunalpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kerstin Andreae, zu dieser Thematik zur Kenntnis. Diese am 6. Juni 2003 unter der Überschrift „Finanzielle Handlungskraft der Kommunen stärken“ erschienene Pressemitteilung (Nr. 358) „zum gemeinsamen Eckpunktepapier der Koalitionsfraktionen“ bezieht sich auf Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern, die noch nicht in allen Punkten zur Einigkeit im Detail geführt haben. Im Einzelnen heißt es in der Pressemitteilung:

„In den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner konnten wir folgende für eine funktionierende Reform maßgeblichen Punkte durchsetzen: die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer sowie das Ziel der Senkung der Steuermesszahl.

Auf der Ausgabenseite werden die Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II in Höhe mehrerer Milliarden entlastet.

Die Stärkung des finanziellen Handlungsspielraums der Kommunen hat wichtige beschäftigungspolitische Impulse gegeben, z.B. durch Investitionen in den Kommunen, insbesondere beim Substanzerhalt bei der Infrastruktur und an den Schulen.

Bezüglich der Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des Hartz-Konzeptes setzen wir uns für eine enge Kooperation zwischen Kommunen und der Bundesanstalt für Arbeit bei den zu schaffenden Job-Centern ein.

Darüber hinaus strebt unsere Fraktion an, das Besteuerungsverfahren bei einer kommunalen Wirtschaftssteuer insgesamt zu vereinfachen.

Bei einer Modernisierung der Gewerbesteuer hin zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer, die das Band zwischen Kommune und örtlicher Wirtschaft festigen soll, halten wir es für folgerichtig, dass über die Höhe (und eine eventuelle Senkung) der Gewerbesteuerumlage im Rahmen der Gesamtreform entschieden werden muss.“

Az.: IV/1 900-01/2

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