Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 272/2010 vom 08.06.2010

Bundestagsfinanzausschuss diskutiert Gemeindewirtschaftsteuer

Der DStGB hat uns über die Beratungen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages über einen Antrag der Linksfraktion (17/783) zur Stärkung der finanziellen Situation der Kommunen durch Einführung einer Gemeindewirtschaftsteuer informiert.

In der Sitzung am 19.05.2010 stimmte nur die Linksfraktion für den Antrag, während CDU/CSU-Fraktion und FDP-Fraktion mit Nein stimmten. SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Die Linksfraktion hatte ihren Wunsch nach sofortiger Behandlung des Themas und ihres Antrages mit der sich zuspitzenden finanziellen Lage der Kommunen begründet. Bereits die große Koalition habe für eine Belastung der Kommunen in Höhe von 19 Mrd. Euro gesorgt. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz habe jetzt für weitere Belastungen von 8,7 Mrd. Euro gesorgt. Eine Lösung der Finanzprobleme könne die Einführung einer Gemeindewirtschaftssteuer sein, die auch von Selbstständigen zu bezahlen wäre. Die Linksfraktion äußerte die Befürchtung, dass die Bundesregierung eine Abschaffung der heutigen Gewerbesteuer ins Auge fassen wolle.

Die Unionsfraktion teilte zwar die Auffassung der Linksfraktion über die finanzielle Situation der Gemeinden. Die Lage in den Ländern und beim Bund selbst sei aber auch nicht besser. Die Unionsfraktion wies darauf hin, dass Länder und Bund den Gemeinden 13 Mrd. Euro für Investitionen zur Verfügung gestellt hätten. Vor Beschlüssen über die Finanzausstattung der Kommunen wolle man die Ergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Gemeindefinanzkommission abwarten.

Die SPD-Fraktion vertrat die Auffassung, dass die Gewerbesteuer nicht abgeschafft, sondern weiterentwickelt werden solle. Die Situation der Kommunen sei dramatisch. Auch die FDP-Fraktion teilte diese Lageeinschätzung, war jedoch wie schon die CDU/CSU-Fraktion der Auffassung, dass die Ergebnisse der Kommission abgewartet werden sollten. Eine Substanzbesteuerung von Unternehmen lehnte die FDP-Fraktion ab: ”Kühe, die man melken will, darf man nicht schlachten.“ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete Vorschläge, den Kommunen Anteile an der Körperschaftsteuer zu geben oder Hebesätze auf die Einkommensteuer einzuführen, als völlig falschen Weg. Von der Bundesregierung hieß es, es lohne sich, verschiedene Modelle durchzurechnen, um eine Lösung zu finden, die den Kommunen die Finanzierung unabhängig von der jeweiligen konjunkturellen Lage sichere. Diese Berechnungen seien im Gange.

In ihrem Antrag schreibt die Linksfraktion, jede selbstständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht solle in die neue Gemeindewirtschaftsteuer einbezogen werden. Zur Bemessungsgrundlage sollten auch Schuldzinsen gehören, um Gewinn- und Steuerverlagerungen zu verhindern. Eine Ausnahme von der Gemeindewirtschaftsteuer solle es für die Landwirtschaft geben. Kleine Unternehmer und Existenzgründer sollten ausreichende Freibeträge erhalten. Die von den Kommunen an den Bund zu zahlende Gewerbesteuerumlage solle bis 2015 schrittweise abgeschafft werden.

Az.: IV/1 932-00/2

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