Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 274/2013 vom 08.04.2013

Bundestagsausschuss zur Erdverkabelung beim Ausbau der Stromnetze

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages befasste sich mit Gesetzesinitiative des Bundesrats für den ausdrücklichen Vorrang der Erdverkabelung vor dem Freileitungsbau auf Verteilnetzebene. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der FDP reagierten auf den Gesetzgebungsvorstoß mit viel Kritik. Die Erdverkabelung solle ihrer Ansicht nach wegen der höheren Kosten im Vergleich zu Freileitungen sowie aufgrund ökologischer und technischer Gründe eine Ausnahme bleiben. Der Wirtschaftsausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzesentwurf. Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände ist es nicht zuletzt aufgrund einer höheren Akzeptanz für den Netzausbau wichtig, alle denkbaren Varianten und damit auch die Erd- bzw. Teilerdverkabelung als Alternative zu Freileitungen in Betracht zu ziehen. Dafür müssen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorhanden sein.

Hintergrund

Der Bundesrat hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Jahr 2012 für eine gesetzliche Klarstellung des bereits dort intendierten Vorrangs der Erdverkabelung vor dem Freileitungsbau auf Verteilnetzebene ausgesprochen. Angestrebt wurde damit eine Änderung des § 43h EnWG, der lediglich vorsieht, dass die Erdverkabelung im 110 Kilovolt (kV)- Hochspannungsbereich unter bestimmten Voraussetzungen als Vorzugsvariante bzw. Regelfall anzusehen ist.

Der Bundesrat kritisiert dabei, dass die Regelung zwar eine Pflicht zur Erdverkabelung im Bereich der Verteilnetze vorsieht, aber alternativ dem Netzbetreiber die Möglichkeit einräumt, die Errichtung als Freileitung zu beantragen, wenn dem keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Diese verhindere eine Beschleunigung der Verfahren und führe zu Verunsicherung bei den Betroffenen. Mit der gesetzlichen Änderung müssten die Stromnetzbetreiber eine Erdverkabelung grundsätzlich beantragen. Nur wenn dagegen öffentliche Interessen geltend gemacht werden, könnte eine Freileitung errichtet werden. Der gesetzliche Vorrang wäre im Bereich der Verteilnetze ausdrücklich geregelt.

Haltung der Bundesregierung

Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben sich im Rahmen der Beratungen im Bundestag erneut mit dem Gesetzgebungsvorstoß des Bundesrates zum Vorrang der Erdverkabelung befasst und auf diesen kritisch reagiert. In einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses erklärte der Sprecher der Bundesregierung, die Erdverkabelung solle wegen ihrer Nachteile eine Ausnahme bleiben. Zu den Nachteilen gehörten die um den Faktor 2,75 höheren Kosten im Vergleich zu Freileitungen sowie ökologische und technische Gründe.

Auch nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion kann die Erdverkabelung keine Alleinlösung sein. In betroffenen Gemeinden gebe es erhebliche Bedenken. Aus ökologischer Sicht seien die bei der Erdverkabelung notwendigen erheblichen Eingriffe in die Natur und der größere Flächenverbrauch gegenüber Freileitungen zu bedenken.

Die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen betonten, dass es nicht um die Erdverkabelung als Alleinlösung gehe, sondern um die Präzisierung der Vorrangstellung. Bei den höheren Kosten müsse auch berücksichtigt werden, dass es bei Freileitungen durch Verzögerungen aufgrund von Bürgerprotesten zu Kostensteigerungen komme. Bei den 110 kV- Leitungen, um die es im Gesetzesentwurf des Bundesrates gehe, sei die Erdverkabelung völlig problemlos. Zwar sei in diesem Bereich die Erdverkabelung schon heute der Regelfall, aber die Netzbetreiber würden allzu oft mit Freileitungen in die Planung gehen mit dem Argument, das sei billiger. Dabei müsse die Erdverkabelung nicht teurer sein. Die Kosten würden von der Beschaffenheit des Untergrunds abhängen. Die Regierung entgegnete, wenn Erdverkabelung wirklich teurer sei, dann würden die Netzbetreiber keine Freileitung favorisieren, wie von den Grünen dargestellt.

Weiteres Vorgehen

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Darüber hinaus soll auch der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze in der für den 15. April 2013 festgelegten öffentliche Anhörung beraten werden.

Anmerkung

Aus kommunaler Sicht ist es wichtig im Zusammenhang mit dem Netzausbau alle denkbaren Varianten des Netzausbaus, des Trassenverlaufs und der eingesetzten Technologien als Alternative zum geplanten Freileitungsbau mit Sorgfalt zu prüfen und gegeneinander abzuwägen. Hierfür müssen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Dies gilt für den Bereich der großen Übertragungsnetze, aber vor allem auch für die Ebene der Verteilnetze. Bislang ist der Einsatz von Erdkabeln laut dem Bericht der Bundesregierung zumindest im Höchstspannungsbereich weitgehend unerprobt. Der Einsatz von Erd- bzw. Teilerdkabeln als Alternative zum Freileitungsbau kann eine höhere Akzeptanz und damit eine schnellere Umsetzung des erforderlichen Netzausbaus bewirken.

Az.: II gr-ko

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