Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 418/2015 vom 15.06.2015

Bundestags-Anhörung zu Fracking

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags am 08.06.2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie Stellung genommen.

Im Rahmen der Anhörung hat die Bundesvereinigung unterstrichen, dass beim Thema Fracking dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt und des Trinkwassers in Deutschland weiterhin absolute Priorität eingeräumt werden muss. Insoweit zielt der vorgelegte Gesetzentwurf grundsätzlich in die richtige Richtung. Gleichwohl bedarf es aus kommunaler Sicht an verschiedenen Stellen eine Korrektur, insbesondere hinsichtlich einer frühzeitigen und verbindlichen Beteiligung der räumlich von Fracking-Vorhaben betroffenen Kommunen. Darüber hinaus ist die vorgesehene Einrichtung einer „unabhängigen Expertenkommission“ (§ 13a Abs. 6 WHG-E) kritisch zu hinterfragen.

Nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände sowie weiterer Experten mangelt es an der demokratischen Legitimation dieses Gremiums. Zudem ist hinsichtlich der Einzelfallentscheidungen der Kommission eine präjudizielle Wirkung zu befürchten, die die eigentlich zuständigen Genehmigungsbehörden sowie die betroffenen Kommunen unter Druck setzen würde. Dies ist abzulehnen. Weitere Einzelheiten der kommunalen Forderungen können StGB NRW-Mitgliedskommunen dem Schnellbrief Nr. 52/2015 vom 02.04.2015 entnehmen.

Az.: II gr-ko

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