Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 216/2015 vom 06.03.2015

Bundestag stimmt für Regionalisierungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat das „Dritte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" (Drucksache 18/3785) beschlossen. Danach sollen die Länder in diesem Jahr 7,408 Milliarden Euro aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes erhalten, um damit den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu finanzieren.

Bekanntlich bekommen die Bundesländer auf der Grundlage des Bundesregionalisierungsgesetzes zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sogenannte Regionalisierungsmittel. Seit 2008 wurden diese Mittel ausgehend von einem Betrag von 6,675 Mrd. Euro mit 1,5 % ab dem Jahr 2009 dynamisiert.

Die jetzige Anpassung erfolgt aufgrund einer Revisionsklausel im Gesetz. Die Länder haben als künftige Mindest-Mittelausstattung 8,5 Mrd. Euro jährlich eingefordert. Der StGB hatte mit Beschluss des Präsidiums  vom 21. November 2014 die Forderungen der Länder nach einer angemessenen Anhebung und Dynamisierung der Bundes-Regionalisierungsmittel unterstützt, um kommunale Verkehrsinvestitionen im Öffentlichen Personennahverkehr langfristig abzusichern und die nötige Planungssicherheit zu erzielen.

Az.: III/1 441-53

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