Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 445/2007 vom 10.07.2007

Bundestag stärkt Ehrenamt

Am 06. Juli 2007 hat der Bundestag in dritter Lesung das „Gesetz zur weiteren Stärkung der bürgerschaftlichen Engagements„ verabschiedet. Hervorzuheben ist die Einführung eines allgemeinen Freibetrages in Höhe von 500 € für alle Engagierten. Damit wird eine Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ umgesetzt. Hinzu kommt eine Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 2.100 € (bislang 1.848 €).

Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen an öffentliche dienstleistende Personen gezahlt werden, sind nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG i.V.m. R 13 LSDR weiterhin in Höhe von 154,-- € steuerfrei. Eine Anhebung dieses Betrages wurde nicht vorgenommen. Zur Begründung wurde angeführt, daß Grundsätze der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entgegenstünden. Nach diesen Grundsätzen sind Einnahmen aus einer ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit ebenso zu besteuern wie die Einnahmen aus einer hauptberuflichen Tätigkeit. Eine Anhebung dieses Betrages hätte vorausgesetzt, daß dargelegt werden konnte, daß dem Personenkreis typischerweise im Durchschnitt tatsächlich Erwerbsaufwendungen im Umfang von mehr als 154,-- € monatlich entstehen. Mangels entsprechender Kenntnisse wurde von einer Anhebung dieses Betrages abgesehen.

Az.: I 020-08-45

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