Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 372/2008 vom 17.06.2008

Bundestag beschließt Klimaschutzpaket

Der Bundestag hat nach wochenlangem Streit grünes Licht für das erste Klima- und Energiepaket der Bundesregierung gegeben. Die Parlamentsmehrheit stimmte am 06.06.2008 für mehr Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Der Anteil von Öko-Strom am Energieverbrauch soll bis 2020 auf bis zu 30 Prozent verdoppelt werden. Vor allem Windenergie soll zulegen, die Solarförderung wird zurückgefahren. Beim Heizen soll der Anteil erneuerbarer Energien über eine Pflicht bei Neubauten steigen. Der Anteil von Strom aus der kombinierten Nutzung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) soll sich bis 2020 auf rund ein Viertel verdoppeln. Außerdem ist geplant, das Ablesen von Strom- und Gaszählern für den Wettbewerb zu öffnen. Allerdings sind mit dem Klimaschutzpaket auch Mehrkosten für Verbraucher zu erwarten.

Erneuerbare Energien:
Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse soll weiter ausgebaut werden - bis zu einem Anteil von 30 Prozent im Jahre 2020. Derzeit sind es rund 13 Prozent. Dafür müssen die Verbraucher künftig mehr Geld in die Hand nehmen. Entsprechende Umlagen auf der Stromrechnung werden deutlich erhöht. Dies summiert sich auf bis zu 40 Milliarden Euro bis zum Jahr 2015. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) spricht von Kosten von fünf Euro pro Monat und Haushalt. Besonders gefördert werden Biomasseanlagen, bei denen Holz, Kompost oder Gülle in Strom umgewandelt werden. Auch der Ausbau von Windparks auf See wird forciert. Leicht gesenkt werden die Zuschüsse für Solaranlagen, für die Wasserkraft und für Windkraftanlagen an Land. Erneuerbare Energien nützen nicht nur dem Klima. Sie machen auch unabhängiger von immer teurer werdenden Öl- und Gaslieferungen aus dem Ausland.

Heizwärme:
Auch beim Heizen sollen mehr regenerative Energieträger eingesetzt werden. Dazu werden Wohneigentümer neuer Gebäude verpflichtet, einen bestimmten Anteil an Öko-Energie zu verwenden. Das betrifft Immobilien, die ab 2009 gebaut werden. Dabei könnten beispielsweise Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme zum Einsatz kommen. Bei der großen Masse von Altbauten soll die Verwendung erneuerbarer Träger dagegen nur freiwillig sein. Für entsprechende Umbauten sind aber finanzielle Zuschüsse vorgesehen. Der Staat will dafür jedes Jahr insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Kraft-Wärme-Kopplung:
Anlagen, die zugleich Strom und Wärme produzieren, gelten als besonders klimaschonend. Denn die Energieverluste, die ungenutzt an die Umwelt abgegeben werden, sind in diesen so genannte KWK-Anlagen geringer. Das betrifft auch Wärmenetze. Mit Hilfe einer Umlage soll die Produktion der hocheffizienten Anlagen mit bis zu 750 Millionen Euro im Jahr bezuschusst werden. Die Kosten können die Netzbetreiber an die Verbraucher weiterreichen. Außerdem soll es einen Herkunftsnachweis für KWK-Strom geben. Mit diesen Maßnahmen soll der KWK-Anteil an der hiesigen Energieversorgung von derzeit elf auf 25 Prozent steigen.

Messwesen:
Zukünftig sollen Bürger frei wählen können, wer ihre Strom- und Gaszähler abliest. Bislang waren das üblicherweise die Vertreter der lokalen Energieversorger. Auch sollen mehrmalige Ablesungen im Jahr möglich sein. Dies soll dazu führen, dass die Bürger besser über ihren tatsächlichen Verbrauch Bescheid wissen und entsprechend leichter Energie einsparen können. So genannte „Intelligente Stromzähler“ sollen die Nutzung unterschiedlicher Tarife, etwa zu Tages- oder zur Nachtzeit, ermöglichen. Damit könnten bestimmte Haushaltsgeräte durch einen elektrischen Impuls dann gestartet werden, wenn der Tarif gerade am günstigsten ist.

Az.: IV/3 811-16

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