Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 349/2013 vom 29.04.2013

Bundestag beschließt Bundesbedarfsplangesetz

Der Bundestag hat nach den abschließenden Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (BT-Drs. 17/12638) in der 2./3. Lesung zugestimmt. Anbei die Ergebnisse:

  • Der Bundestag bestätigte die in dem Gesetzesentwurf festgestellte energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für insgesamt 36 Planungen für den Bau von Höchstspannungsleitungen. Das Bundesverwaltungsgericht wird künftig erste und letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf Vorhaben des Bundesbedarfsplans sein.
  • Der Gesetzentwurf der Länder zum Vorrang der Erdverkabelung (BT-Drs. 17/11369) wurde abgelehnt. Dieser hatte das Ziel, den Vorrang der Erdverkabelung beim Ausbau der Stromnetze im Hochspannungsbereich (110-Kilovolt-Bereich) deutlicher als bisher im Energiewirtschaftsrecht zum Ausdruck zu bringen, um die Akzeptanz der Bevölkerung zu verbessern. Begründet wurde dies damit, dass die Erdverkabelung weiterhin als Ausnahmemöglichkeit angesehen werde, weil es dadurch zu Eingriffen in die Natur komme und der Netzausbau finanzierbar bleiben müsse.
  • Abgelehnt wurden die Anträge der SPD-Fraktion, den Netzausbau bürgerfreundlich und zukunftssicher zu gestalten (BT-Drs. 17/12681) und Änderungen an der Anreizregulierungsverordnung (BT-Drs. 17/12214) vorzunehmen. Ebenso der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die den Ausbau der Übertragungsnetze durch eine Deutsche Netzgesellschaft und finanzielle Bürgerbeteiligung (BT-Drs. 17/12518) forderten.

Der Gesetzesentwurf, bei dem es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, wird nunmehr dem Bundesrat übermittelt, der in einem zweiten Durchgang hierüber berät. Das Gesetz wird voraussichtlich 6-8 Wochen nach den Beratungen in Kraft treten. Der vollständige Verfahrensvorgang mit allen Dokumenten findet sich im Internet unter http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/documentData_detail_vp.do .

Az.: II/3 811-00/9

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