Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 395/2009 vom 08.07.2009

Bundestag beschließt Bürgerentlastungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Juni 2009 den Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) in der Ausschussfassung angenommen.  

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2010 ein größerer Teil der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben absetzbar wird. Die verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2010 eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, zurück.  

Der Finanzausschuss des Bundestages hatte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD umfangreiche Änderungen an dem Regierungsentwurf beschlossen und zugleich zeitlich befristete Anpassungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung, die im Interesse einer zügigen Umsetzung dem Bürgerentlastungsgesetz angefügt werden sollen, vorgenommen (BT-Drs. 16/134329). Die Anpassungen betreffen u. a. die Erhöhung der Zinsschranke auf 3 Mio. Euro, die Einführung einer allgemeinen Sanierungsklausel bei der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8 c Körperschaftsteuergesetz und die Festlegung einer bundeseinheitlichen Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung im Rahmen der Umsatzsteuer auf 500.000 Euro.   Der Bundesrat befasst sich am 10. Juli 2009 mit dem Bürgerentlastungsgesetz. Es ist davon auszugehen, dass die Länder zustimmen werden.

Az.: IV/1 921-00

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