Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 187/2020 vom 10.02.2020

Schnellere Verfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten

Der Bundestag hat am 31. Januar 2020 mehrere Gesetze zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten beschlossen. Die Kommunen werden dadurch künftig bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Bahnkreuzungen bei Schienenstrecken mit einer kommunalen Straße deutlich entlastet. Bislang trugen beispielsweise beim Ersatz von Bahnkreuzungen durch Unter- oder Überführungen der Bund, die Bahn und die Kommune jeweils ein Drittel der Kosten. Künftig soll der Bund die Hälfte, die Bahn ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten tragen. Die neue Kostenverteilung soll für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen im gesamten Streckennetz der bundeseigenen Bahnen gelten. Somit sollen entsprechende Projekte auch unabhängig von der Finanzkraft der Kommunen vor Ort umgesetzt werden können. 

Durch das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich sollen bei bestimmten Ersatzneubauten, wie beispielsweise dem Neubau einer Brücke, nicht mehr zwingend aufwändige Genehmigungsverfahren durchgeführt werden müssen. Zur Planungsbeschleunigung beim ÖPNV-Ausbau wurden in dem Gesetz zudem die Beschleunigungsregeln, die 2018 schon für Straße, Schiene und Wasserstraße eingeführt wurden nun auch ins Personenbeförderungsgesetz aufgenommen. In Abstimmung mit dem Vorhabenträger kann künftig unter anderem ein Projektmanager eingesetzt werden, der die Behörde beim Anhörungsverfahren unterstützt.

Im Rahmen des ebenfalls beschlossenen Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz) soll die Umsetzung von wichtigen Verkehrsprojekten per Gesetz durch den Bundestag beschleunigt werden. Betroffen davon sind sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte. Für jedes Projekt wird ein Gesetzgebungsverfahren zur Genehmigung eingeleitet.

Anmerkung des StGB

Um höhengleiche Bahnübergänge durch Unterführungen und Brücken zu beseitigen bedarf es meist auch umfangreicher Maßnahmen an anschließenden kommunalen Straßen oder weiterer städtebaulicher Maßnahmen. Auch hier wäre es für sinnvolle Gesamtlösungen vor Ort hilfreich, wenn der Bund die Kommunen künftig beim Ausbau anliegender Straßen unterstützt und diese weiterhin entstehenden Mehrkosten beim Straßenbaulastträger übernimmt.

Der Umbau höhengleicher Bahnübergänge durch Brücken und Unterführungen ist schon aus Sicherheitsgründen sinnvoll. Zum anderen wird dadurch der Schienenverkehr beschleunigt und dessen Pünktlichkeit verbessert. Oftmals notwendige Geschwindigkeitsreduzierungen der Züge an Bahnübergängen können entfallen. Wegfallende Wartezeiten wirken sich zudem positiv auf den Verkehrsfluss auf den kreuzenden Straßen aus. Nach Angaben der Bahn gibt es in Deutschland noch rund 16.000 Bahnübergänge.

Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Muster-Planungsvereinbarung für die kreuzungsbeteiligten Baulastträger zur besseren Abwicklung der Baumaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen online zur Verfügung gestellt, das von der Länderfachgruppe Straßenrecht in Abstimmung mit der DB Netz AG erstellt wurde. Das Muster ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.vm.nrw.de/service/downloads/Strassenbau/Eisenbahnkreuzungen/index.php

Bezüglich der vom Bundestag beschlossenen weiteren Planungsbeschleunigung für Verkehrsinfrastrukturprojekte ist es positiv, dass eine entsprechende Änderung im Personenbeförderungsgesetz umgesetzt wurde und vereinfachte Regularien damit auch für den ÖPNV-Ausbau gelten. Denn die Verkehrswende gelingt nur, wenn Planungen und Umsetzungen beschleunigt werden. Noch immer lähmen komplizierte Vergabeverfahren, lange Planungszeiträume und Engpässe in der Bauwirtschaft den zügigen Ausbau des ÖPNV.

Az.: 33.5-002/001

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