Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 456/2010 vom 30.09.2010

Bundesrichtertagung 2010 zum Bauplanungsrecht

Mit dem Bau- und Planungsrecht steht den Städten und Gemeinden grundsätzlich ein bewährtes Instrumentarium zur Verfügung, um einen den lokalen Erfordernissen gerecht werdenden Städtebau betreiben zu können. Allerdings unterliegen die ohnehin sehr vielseitigen und komplexen städtebaulichen Aufgaben einem permanenten Wandel. So werden die Anforderungen an Standorte, Flächen und Nutzungsmöglichkeiten heterogener und erfordern entsprechend differenzierte Steuerungsinstrumente. Diese Entwicklung schlägt sich in Novellierungen des Bau- und Planungsrechts nieder.
Von entscheidender Bedeutung für die städtebaulich relevante Planungs-, Genehmigungs- und Beratungspraxis ist die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts. Aktuelle Rechtsprechung stellen die Richter dieses Senats im Wissenschaftszentrum Bonn am 22. November 2010 vor. Weitere Details sind im Internet unter www.vhw.de abrufbar.

Az.: II/1

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