Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 187/2005 vom 02.02.2005

Bundesregierung zur Entwicklung der Eingliederungshilfe

In einer Antwort auf eine kleine Parlamentarische Anfrage zu den zwischen 1993 und 2003 verdoppelten und auf netto 9,6 Mrd. Euro angestiegenen Ausgaben hat die Bundesregierung kürzlich zur Entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Stellung genommen. Danach führt sie die Entwicklung der Fallzahlen und der Ausgaben der Eingliederungshilfe auf den medizinischen Fortschritt, die demographische Entwicklung und den gesellschaftlichen Wandel zurück. Der Ausgabenanstieg in Einrichtungen werde sich in den nächsten Jahren fortsetzen, wenn nicht wirksam entgegengesteuert wird.

Ausdrücklich lehnt die Bundesregierung Forderungen nach einer (teilweisen) Verlagerung von Eingliederungshilfekosten auf den Bund ab. Sie spricht sich aus sozialpolitischen Erwägungen auch gegen Leistungseinschränkungen im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus. Als zentrale Zukunftsaufgabe sieht sie einerseits die Unterstützung der Emanzipation behinderter Menschen durch Eingliederungshilfe, die sich an Selbständigkeit, Selbsthilfe und Selbstbestimmung orientiert. Zum anderen hält sie eine Dämpfung des unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen unabweisbaren und auch unaufhaltsamen erheblichen Kostenanstiegs durch Veränderung der derzeitigen Versorgungsstrukturen in der Eingliederungshilfe für notwendig, und zwar durch
• den Ausbau des ambulanten betreuten Wohnens einschließlich der Familienpflege,
• die Differenzierung der Wohnformen,
• die Aufgabe der überkommenen strikten Dreiteilung (ambulant/teilstationär/stationär) und
• einheitliche und zusammenhängende Unterstützung behinderter Menschen durch Leistungen aus einer (überörtlich gesteuerten) Hand.

Konkrete Lösungsansätze sieht die Bundesregierung in der Trennung der Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen von den Maßnahmeleistungen in Einrichtungen, die auf der Grundlage des SGB XII erfolgen. Ein weiterer Ansatz bestehe in der konsequenten Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ und dem Einsatz persönlicher Budgets.

Schließlich hält die Bundesregierung fest, dass sie zu einer weiteren Finanzierung der Eingliederungsleistungen durch die Träger der Sozialhilfe keine Alternative sieht. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, eine verstärkte Kooperation der Leistungsträger und eine vollständige Koordinierung und Konvergenz des Leistungsgeschehens zu erreichen.

Az.: III 856

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