Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 639/2005 vom 25.07.2005

Bundesregierung zum touristischen Angebot für Behinderte

Die Bundesregierung sieht erhebliche Fortschritte bei barrierefreien touristischen Angeboten in Deutschland. Dennoch bestehe weiterer Handlungsbedarf bei der Verbreitung bestehender guter Angebote und für die bessere Kooperation aller Servicepartner vor Ort.

Eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung befasst sich mit barrierefreiem Tourismus. Anlass für die Kleine Anfrage war eine vom BMWA in Auftrag gegebene Studie „Ökonomische Impulse eines barrierefreien Tourismus für alle“, der zufolge bereits jetzt der jährliche Nettoumsatz durch Übernachtungsreisen von mobilitäts- und aktivitätseingeschränkten Menschen bei ca. 2,5 Mrd. € liege (siehe DStGB-Aktuell 0204-17). Gefragt wird daher nach einem Überblick über konkrete Initiative der- Bundesregierung zur Förderung des barrierefreien Tourismus.

Die Bundesregierung weist auf das dreiteilige Forschungsvorhaben „Reisen für behinderte Menschen“, „Barrierefreier ÖPNV in Deutschland“ und den Bundeswettbewerb „Willkommen im Urlaub – Familienzeit ohne Barrieren“ hin. Auf die Frage, mit welchen Maßnahmen eine bessere Koordinierung und Vernetzung von barrierefreien touristischen Angeboten erfolgen kann, weist die Bundesregierung auf die Innovationsinitiative für die neuen Länder „Unternehmen Region“ hin, welche auch ein Programm „Barrierefreie Modellregion für den integrativen Tourismus“ enthalte. Es geht hierbei um eine Initiative im Freistaat Thüringen (Naturpark Thüringer Wald) mit einer Projektlaufzeit bis 2007.

Zur Förderung barrierefreier Tourismusangebote verweist die Bundesregierung auf das Qualifizierungsprojekt „Gastfreundschaft für alle“, wobei es sich um ein Qualifizierungsprojekt des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DHOGA) sowie der nationalen Koordinierungsstelle „Tourismus für alle“ (NatKo) handelt. Des Weiteren verweist sie auf das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sowie das Regionalisierungsgesetz, nach denen Fördermittel nur beim Nachweis der Berücksichtigung der Barrierefreiheit ausgegeben werden.

Weiterhin nehmen Fragen zur barrierefreien Ausgestaltung des Angebotes der DB AG, besonders Mitnahmemöglichkeiten für Rollstuhlfahrer, einen breiten Raum ein. Hierbei kommt im Wesentlichen zum Ausdruck, dass das Angebot der DB AG für Reisende mit Rollstühlen ausreichend sei, und dass kein Bedarf für den Umbau der ICE-Flotte zur Schaffung eines größeren Platzangebotes bestehe. Hinsichtlich des Angebotes im Schienenpersonennahverkehr verweist die Bundesregierung auf die durch das Behindertengleichstellungsgesetz geschaffenen Änderungen bei den Fördergesetzen (GVFG/Regionalisierungsgesetz) sowie auf die bedeutende Rolle der Aufgabenträger. Der vollständige Wortlaut der Kleinen Anfrage sowie die Antwort der Bundesregierung ist der Bundestagsdrucksache 15/5827 zu entnehmen. Die Drucksache ist im Internet veröffentlicht unter der Adresse dip.bundestag.de/btd/15/058/1505827.pdf.

Az.: III 470-00

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