Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 43/2010 vom 03.12.2009

Bundesregierung zum Ausbau des Breitband-Internets

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettklausur am 17. und 18. November 2009 in Schloss Meseberg folgenden Beschluss zum sog. schnellen Internet gefasst:

Ziel der Bundesregierung ist die schnelle und flächendeckende Verfügbarkeit mobiler und leitungsgebundener Breitbandhochleistungsnetze als wesentlicher Motor für mehr Wachstum und Innovation sowie für die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse auch in ländlichen Räumen. Die Bundesregierung vertraut dabei auf die Leistungskraft des Wettbewerbs und setzt beim Breitbandausbau auf dynamische Marktprozesse, auf Anbieter- und Technologievielfalt. Bereits bis Ende 2010 sollen in Stadt und Land leistungsfähige Breitbandanschlüsse (Übertragungsrate 1 Mbit/s oder mehr) verfügbar sein. -Möglichst bald sollen Hochleistungsnetze (50 MBit/s und mehr) das ganze Land abdecken; als Zwischenziel ist bis Ende 2014 eine Verfügbarkeit solcher Netze für mindestens drei Viertel der Bevölkerung anzustreben.

Die Bundesregierung wird die für die Breitbandentwicklung relevanten Teile des EU-Rechts unverzüglich wettbewerbskonform im Telekommunikationsgesetz (TKG) umsetzen und in Abstimmung mit den Ländern die Mitnutzung bestehender TK-, Verkehrs- und Energieinfrastrukturen soweit möglich erweitern.

Az.: III 460-44

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