Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 785/2016 vom 24.11.2016

Bundesregierung zum 7. Altenbericht

Am 2. November hat das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zum Siebten Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune — Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ beschlossen. Im Mittelpunkt des Siebten Altenberichts steht die Frage, welche Voraussetzungen vor Ort gegeben sein müssen, damit ein gutes Leben und gesellschaftliche Teilhabe im Alter möglich sind.

Der Siebte Altenbericht befasst sich vor allem mit den Themen der kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge, der lokalen Hilfestrukturen, der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie dem Wohnen im Alter. Im Fokus stehen aber auch wichtige Fragestellungen wie Ungleichheiten in der alternden Gesellschaft und regionale Unterschiede der Lebenssituationen älterer Menschen.

Gerade wegen sehr unterschiedlicher Entwicklungen in den Kommunen besteht besonderer Handlungsbedarf. Die Sachverständigen weisen auf die Schwierigkeiten hin, gleichwertige Lebensverhältnisse für ältere Menschen zu sichern. So stellt sich in einigen ländlichen und strukturschwachen Regionen angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen und der Abwanderung junger Menschen bereits die Frage, wie die regionale Daseinsvorsorge sichergestellt werden kann. Hinzu kommt eine Vielzahl von Gemeinden, die sich vor allem angesichts finanzieller Engpässe kaum mehr in der Lage sehen, die angestrebten Ziele umzusetzen.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Siebte Altenberichtskommission unter der Leitung von Professor Andreas Kruse hatte den Auftrag, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen zu erarbeiten. Untersucht wurde von den Sachverständigen, welche Beiträge die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe sowie eine möglichst lange selbstständige Lebensführung älter werdender Menschen sowie ein aktives Altern in Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen.

In ihrer Stellungnahme hebt die Bundesregierung hervor, dass bereits vielfältige Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Kommunen zu stützen und zu stärken. Dies gilt für das altersgerechte Wohnen und die Stadtentwicklung ebenso wie für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege. Auch verdeutlichen die Programme der Mehrgenerationenhäuser, der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz sowie die umfangreichen Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements den hohen Stellenwert von Vernetzung und Kooperation in der Altenhilfe. Nicht zuletzt wird auf die finanziellen Fördermaßnahmen insbesondere für strukturschwache Regionen hingewiesen.

Bewertung

Aus kommunaler Sicht ist zu begrüßen, dass der Altenbericht sich erstmals intensiv mit der Rolle der Städte und Gemeinden in der Senioren- und Pflegepolitik auseinandersetzt. Die demografische Entwicklung zeigt sich zuerst in den Städten und Gemeinden, dort wo die Menschen wohnen, leben und arbeiten. Die Hauptgeschäftsstelle wurde von der Berichtskommission bei der Erstellung eingebunden und konnte die besondere Bedeutung, die die Kommunen bei der Gestaltung der Lebensräume zum Älterwerden spielen, einbringen. So stellt der Altenbericht auch zu Recht auf die Heterogenität der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung dieser Aufgabe dar.

In den vergangenen Jahren ist viel für den Ausbau der Kinderbetreuung und die Familien getan worden, dies war richtig und wichtig. Genauso wichtig ist es aber jetzt, etwas für die älter werdende Bevölkerung mit dem Ziel zu tun, die selbständige Lebensführung in der Gemeinde oder dem Quartier zu ermöglichen.

Die Kommunen sind gefordert, gemeinsam mit dem zivilgesellschaftlichen Engagement vor Ort, den Verbänden, Vereinen und Kirchen sich intensiv um die Belange älterer Bürgerinnen und Bürger zu kümmern. Die älteren Menschen sind in die Planung einzubeziehen. Es gibt bereits viele gute Beispiele, wo die Akteure durch eine seniorenpolitische Gesamtstrategie ein neues Miteinander der Generationen, Lebensräume zum Älterwerden, geschaffen haben. Dazu zählen:

  • Generationengerechte Wohnangebote einschließlich barrierearmes(-freies) Wohnen und Wohnumfeld,
  • Kleinräumige und wohnortnahe Verfügbarkeit sozialer und pflegerischer Dienste insbesondere in ländlichen Regionen
  • Sicherstellung der Mobilität,
  • Gesundheitsversorgung und Gesundheitsprävention,
  • Unterstützung der Angehörigen,
  • Umfassende Beratungsangebote für Ältere sowie Angehörige.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist zuerst eine Frage einer gemeindlichen Gesamtstrategie. Dazu gehört auch die Förderung des freiwilligen Engagements. Soziale Netzwerke müssen stärker unterstützt werden.

Die Maßnahmen kosten aber auch Geld. Hier müssen die starren Systemgrenzen der derzeitigen Leistungstöpfe einschließlich der Sozialgesetzbücher überwunden werden. Der Bund hat die Kommunen in dieser Legislaturperiode massiv finanziell entlastet. Aber auch in dieser Aufgabe sind die Kommunen auf die finanzielle Unterstützung des Bundes angewiesen. (Quelle: DStGB Aktuell)

Az.: 37.0.1.4

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