Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 189/2015 vom 09.03.2015

Bundesregierung zu Steuerbonus für energetische Gebäudesanierung

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsausschuss Ende Februar 2015 — entgegen den ursprünglichen Erwartungen — nun doch nicht auf einen Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung in Deutschland einigen können. Der Steuerbonus sollte ein zentraler Teil der Klimaschutzbemühungen der Bundesregierung werden.

Nach einer Mitteilung der SPD-Bundestagsfraktion ist der eigentlich von Bund und Ländern schon beschlossene Steuerbonus für die energetische Sanierung und Dämmung von Gebäuden auf der Zielgeraden noch gestoppt worden. Über eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung konnte im Koalitionsausschuss keine Einigung erzielt werden, heißt es. Damit gelten bis auf weiteres die bisherigen Regeln zur Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen weiter.

Den Plänen der Bundesregierung zufolge sollten Hausbesitzer eigentlich rückwirkend ab Januar 2015 10 bis 25 Prozent ihrer Sanierungskosten von der Steuerlast abziehen können. Dieser Steuerbonus sollte beim Finanzamt allerdings nicht auf einmal geltend gemacht werden können, sondern nur über zehn Jahre verteilt. Der Gebäudesanierungs-Bonus hätte Bund und Länder etwa eine Milliarde Euro pro Jahr gekostet.

Erst im Dezember 2014 hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrheitlich auf den Steuerbonus verständigt. Ziel ist es, das Energiesparen durch den steuerlich begünstigten Austausch von Fenstern und alten Heizkesseln sowie durch eine bessere Dämmung voranzubringen. Offenbar scheiterte die Förderung der Gebäudesanierung aber vor allem am Widerstand der CSU. Diese hatte sich bis zuletzt dagegen gesperrt, dass im Gegenzug der Handwerkerbonus verringert werden sollte. Dem Vernehmen nach sollten hier nur noch Leistungen oberhalb von 300 Euro von der Steuerschuld abziehbar sein.

Nach dem vorläufigen Aus der angedachten Neuregelung wird jetzt nach Möglichkeiten gesucht, die Gebäudesanierung auf anderem Weg zu fördern. Geprüft werden etwa weitere Zuschussprogramme der KfW-Förderbank. Die konkrete Umsetzung bleibt diesbezüglich abzuwarten.

Az.: II/3 811-00/9

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