Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 227/2004 vom 08.03.2004

Bundesregierung zu Modernisierung der Wasserwirtschaft

Die Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage (BT - Drs. 15/2529) zu der Modernisierungsstrategie für die deutsche Wasserwirtschaft geäußert. Sie hält sich dabei eng an die durch den Bundestags-Beschluss „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ (BT - Drs. 14/7177) vorgegebenen wesentlichen Aussagen. Hierin wurde festgestellt, dass es in der Wasserwirtschaft Modernisierungsbedarf und bedeutende Potenziale gebe, um zu mehr Effizienz im Sinne einer optimalen betriebswirtschaftlichen Bereitstellung bester Wasserqualität zu kommen. Diese Potenziale gälte es in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Ländern, Gemeinden und Wasserwirtschaft auszuschöpfen.
 
Zu den Kernelementen einer Modernisierung der Wasserwirtschaft zählt die Bundesregierung den weiteren Ausbau der kommunalen Zusammenarbeit und die Nutzung unterschiedlicher betrieblicher Kooperationsformen. Außerdem seien auch die steuerliche Gleichbehandlung von Trinkwasser und Abwasser und die Lockerung des Örtlichkeitsprinzips durch die Länder zu prüfen. Ebenso sollte sich die deutsche Wasserwirtschaft international stärker engagieren, um zur Lösung globaler Wasserprobleme beizutragen und dadurch heimische Arbeitsplätze zu sichern.
 
Speziell zu der Steuerfrage führt die Bundesregierung aus, dass die Anwendung eines ermäßígten Umsatzsteuersatzes auf Entsorgungsleistungen in der Wasserwirtschaft bisher nach EU-Recht noch nicht zulässig sei. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass vor einer von der Organisationsform unabhängigen steuerlichen Gleichstellung von Ver- und Entsorgung die Auswirkungen auf das Steueraufkommen und die Gebührenbelastung für die Bürger zu prüfen sei. Dies geschehe gegenwärtig. Potenziellen Entlastungen bei den Gebühren der Kommunen mit erhöhtem Investitionsnachholbedarf stünden entsprechende Belastungen bei Kommunen entgegen, deren Investitionen weitgehend abgeschlossen seien.
 
Darüber hinaus möchte die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, Kommunal- und Fachverbänden für die Wasserwirtschaft ein freiwilliges und möglichst breitenwirksames Benchmarking erarbeiten. Dazu ist vorgesehen, einen Rahmen zu entwickeln und eine enge Anbindung des Benchmarkings an europäische und internationale Entwicklungen zu gewährleisten.
 
Die Bundesregierung beschreibt auch den Investitionsbedarf in der Wasser- und Abwasserwirtschaft. In den letzten Jahren sind in Deutschland in diesen Bereichen jährlich rund 8,5 Mrd. € investiert worden. Davon entfielen rund 6 Mrd. € auf die Abwasserbeseitigung. Im Abwasserbereich sei auch in den nächsten Jahren mit einem Investitionsvolumen von 5 bis 6 Mrd. € zu rechnen. Der Hauptanteil dieser Investitionen werde in die Pflege und Instandhaltung des Rohr- und Kanalnetzes investiert. Beim Abwasser entfielen rund ein Viertel der Investitionen auf die Kläranlagen und zwei Drittel auf die Kanalnetze. Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage die Länder wiederholt auf die Möglichkeit hingewiesen, die Abwasserbeseitigungspflicht auf Private zu übertragen. Über die Gründe, warum von dieser Vorschrift bisher nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht wird, könne nur jedes Land für sich Auskunft geben. In der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung seien bereits jetzt private Betreiber tätig.

Az.: IV/3 815-00

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