Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 644/2003 vom 21.08.2003

Bundesregierung will Steuerschlupflöcher für Unternehmen schließen

Das Bundeskabinett hat am 13. August 2003 u.a. Pläne zum Abbau von Steuervergünstigungen für Unternehmen auf den Weg gebracht. Bei den geplanten Gesetzesänderungen geht es unter anderem um die Mindestbesteuerung von Unternehmen sowie darum, weitere Steuerschlupflöcher vor allem für Kapitalgesellschaften zu schließen. Mit diesem Entwurf zum so genannten "Korb II" wird eine Protokollerklärung zum Ergebnis des Vermittlungsverfahrens beim Steuervergünstigungsabbaugesetz umgesetzt, wonach sich die Bundesregierung verpflichtet hatte, weitere Gesetzesregelungen zum Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vom 10. April 2003 auf den Weg zu bringen.

Die Regelungen des Gesetzentwurfs betreffen vor allem folgende Punkte:

- Europarechtskonforme Neuregelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch Gleichbehandlung von In-und Ausländern bei der Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften. Außerdem werden durch die Neuregelung Gestaltungsmissbräuche, zum Beispiel die Zwischenschaltung von Personengesellschaften, erheblich erschwert.

- Beseitigung zweckwidriger Gestaltungsmöglichkeiten bei der "Tonnagesteuer".

- Beseitigung zweckwidriger Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Außensteuergesetzes.

- Neugestaltung des geltenden Verlustverrechnungssystems mit Einführung eines abzugsfähigen Sockelbetrages von 100.000 Euro bei der Einkommens- und Gewerbesteuersteuer für kleine und mittlere Untenehmen als "Mittelstandskomponente".

- Vereinheitlichung des Betriebsausgabenabzugsverbots bei Dividenden und Veräußerungsgewinnen.

- Einschränkung des Verlustabzugs bei so genannten stillen Gesellschaftern.

Damit sollen vor allem zweckwidrige Verrechnungen/Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Körperschafts- und Einkommensteuer beseitigt werden, die mit dem geltenden Steuerrecht möglich sind. Die Maßnahmen dienen vor allem der Verstetigung des Unternehmenssteueraufkommens.

Es fällt auf, das die Vorschläge zur Gesellschafterfremdfinanzierung hinsichtlich ihrer Mehreinnahmen bei den Gemeinden bereits im Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer aufgeführt werden, obwohl sie zu diesem neuen „Korb II“-Gesetz gehören. Laut dem Finanztableau des Gewerbesteuerreformgesetzes sollen diese Regelungen fast eine halbe Milliarde € im Jahr an Gemeindewirtschaftssteuer erbringen und zusätzlich werden dort für die ebenfalls nicht im Gewerbesteuerreformgesetz geregelte Verlustabzugsbegrenzung Beträge von rund 150 Mio. € jährlich angegeben. Die zugunsten von Bund und Ländern bei dieser Regelung zu erwartenden Körperschaftsteuermehreinnahmen werden im Finanztableau des Gewerbesteuerreformgesetzes dagegen nicht ausgewiesen. Korrekterweise müssten alle Auswirkungen der Regelungen zur Gesellschafterfremdfinanzierung und zur Verlustabzugsbegrenzung ausschließlich in dem noch nicht vorgelegten Finanztableau dieses „Korb II“-Gesetzes aufgezeigt und aus dem Finanztableau des Gewerbesteuerreformgesetzes wieder herausgerechnet werden.

Der Gesetzentwurf ist für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des Verbandes unter "Fachinformation und Service", "Fachgebiete", "Finanzen und Kommunalwirtschaft", "Steuerpolitik des Bundes" unter der Überschrift "Gesetzentwurf Korb II" abrufbar.

Az.: IV/1 920-03/2

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