Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 382/2015 vom 17.06.2015

Bundesregierung und Verbände zu kommunaler Daseinsvorsorge und TTIP

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, und die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben sich auf ein gemeinsames Positionspapier zu den Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) verständigt. Einigkeit besteht darin, dass die hohe Qualität der Daseinsvorsorge auch durch TTIP nicht gefährdet werden darf.

Das Positionspapier knüpft inhaltlich an die Positionsbestimmung der kommunalen Seite von Oktober 2014 an (vgl. StGB NRW-Mitteilung 608/2014 vom 13.10.2014). Es werden mithin auch Aussagen zum Handelsabkommen mit Kanada (CETA) und zu dem ebenfalls in der Verhandlung befindlichen Dienstleistungsabkommen (TiSA) vorgenommen. Bei den aus kommunaler Sicht besonders wichtigen Positionsbestimmungen handelt es sich um folgende Punkte:

  • Befassungs- und Beschlusskompetenz von Kommunalvertretungen: In dem Papier wird ausdrücklich festgestellt, dass TTIP Fragen aufwirft, die auch die Erbringung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge vor Ort betreffen können. Diese Aussage wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages Anfang des Jahres zu dem Ergebnis gekommen war, dass Kommunalvertretungen generell kein formelles Befassungsrecht im Hinblick auf internationale Freihandelsabkommen zusteht.
  • Marktöffnungsverpflichtungen und kommunale Daseinsvorsorge: Das Abkommen darf nur für solche Dienstleistungen gelten, die explizit in dem Abkommen genannt werden (sog. Positivliste). Damit ist am besten sichergestellt, dass im Bereich der Daseinsvorsorge keine neuen Marktöffnungsverpflichtungen übernommen werden und der Handlungsspielraum der Kommunen erhalten bleibt.
  • Umkehrbarkeit von Privatisierungen: Explizit wird festgehalten, dass der Handlungsspielraum der Kommunen für die Rekommunalisierung von Dienstleistungen erhalten bleiben muss. Diese Aussage wird vor dem Hintergrund der im Zusammenhang mit Handelsabkommen diskutierten sog. „Stillstands- und Ratchet-Klauseln“ getroffen. Entsprechende Klauseln würden bewirken, dass eine bestimmte örtliche Liberalisierungsentscheidung unumkehrbar wäre.
  • Keine Aushebelung des europäischen Wettbewerbsrechts: Durch TTIP dürfen die Bestimmung des soeben reformierten europäischen Vergaberechts nicht ausgehebelt werden. Dies geschieht unter anderem zum Schutz der vergaberechtlichen Bereichsausnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung, die ein besonderes öffentliches Gut ist, das nicht den Bestimmungen des Handels unterliegen darf.
  • Schiedsgerichte: Anstelle der bisher vorgesehenen ad hoc-besetzten Schiedsgerichte soll, sofern dies für notwendig gehalten wird, ein Schiedsgerichtshof eingerichtet werden, dessen Besetzung und Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geschieht.

Schließlich ist mit dem Bundeswirtschaftsministerium vereinbart worden, die regelmäßigen Informationsgespräche fortzuführen, um im Dialog mit der Bundesregierung die kommunale Position im weiteren Verhandlungsprozess der Abkommen einbringen zu können. Das Positionspapier ist im StGB NRW-Intranetangebot für Mitgliedskommunen unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Daseinsvorsorge abrufbar.

Az.: II/3 809-00

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