Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 583/2021 vom 20.10.2021

Stromsteuer bei sieben Prozent des Haushaltsstrompreises

Die Einnahmen durch die Stromsteuer beliefen sich von 1999 bis einschließlich 2020 auf rund 133,6 Mrd. Euro. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage einer Bundestagsfraktion mit. Der Vorlage zufolge sind die Strompreise für Haushalte in Deutschland von 29,8 ct/kWh im Jahr 2016 auf 32,1 ct/kWh im Jahr 2020 gestiegen. Die EEG-Umlage sei im gleichen Zeitraum von 6,4 ct/kWh auf 6,8 ct/kWh gestiegen. Der Preisanteil für Beschaffung und Vertrieb lag der Vorlage zufolge 2016 bei 7,4 ct/kWh und 2020 bei 8,0 ct/kWh – der Preisanteil für Netzentgelte und Messungen bei 6,8 ct/kWh (2016) beziehungsweise 7,1 ct/kWh (2020). Demzufolge bestand der Strompreis für Haushalte sowohl 2016 als auch 2020 zu mehr als der Hälfte aus Steuern, Umlagen und Abgaben.

Laut Bundesregierung führe die Stromsteuer außerdem zu einem geringeren Energieverbrauch. Wissenschaftliche Studien zeigten eine signifikante Preiselastizität der Stromnachfrage, so dass in einem Szenario ohne Stromsteuer von einem höheren Stromverbrauch auszugehen sei. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) ermittelt die Bundesregierung auf Basis kurzfristiger Nachfrageelastizitäten den Effekt der Energie- und Stromsteuern auf den Endenergieverbrauch in Deutschland. Für das Jahr 2019 wurde beispielsweise ein verbrauchsmindernder Effekt in Höhe von 72 Peta Joule festgestellt. Der generelle Zusammenhang zwischen Stromsteuer und Stromverbrauch im Gewerbe wurde hingegen nicht untersucht. Eine vom Bundesfinanzministerium beauftragte Studie zu Subventionen (ifo 2019), die sich auch Entlastungen bei Energie-/Stromsteuer widmet, verweist auf empirische Evidenz, die darauf hindeutet, dass höhere Steuern auf Energie zu mehr Energieeffizienz/-einsparungen führen. In einem Szenario ohne (oder mit geringerer) Stromsteuer wäre somit ein höherer Stromverbrauch in Gewerbe und Haushalten zu erwarten.

Auf die Frage, warum die Bundesregierung bislang davon abgesehen habe, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß abzusenken, antwortet sie, dass Investitionen in Klimaschutz konsistente Rahmenbedingungen benötigten. Konsistente Rahmenbedingungen würden dazu beitragen, einen klaren Anreiz zur effizienten Nutzung von Energie, zur Flexibilisierung der Nachfrage sowie zur Sektorkopplung zu bieten. Sie hätte zur Folge, dass mittelfristig nicht mehr substanziell gegen klima-schädliche Anreizstrukturen „angefördert“ werden müsse. Im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, einen umfassenden Vorschlag für eine umfassende Reform der Abgaben, Umlagen, Entgelte und Steuern im gesamten Energiesystem vorzulegen. Es sei das Ziel der Bundesregierung, die EEG-Umlage weitergehend zu reduzieren. Zudem setze sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene für eine konsistente klimafreundliche Besteuerung im Energiesystem ein. Für den Verbraucher macht die Steuer derzeit weniger als sieben Prozent des Haushaltsstrompreises aus.

Anmerkung

Deutsche Unternehmen sowie Verbraucher dürfen das Vertrauen in die Energiewende nicht verlieren. Die aktuellen Energiepreise gefährden die Akzeptanz für die wichtige grüne Transformation der Energieinfrastruktur in Deutschland. Es muss u.a. die Aufgabe der künftigen Bundesregierung sein, als Sofortmaßnahme die Steuern, Abgaben und Umlagen, die die Strompreise verteuern, spürbar zu reduzieren. In einem weiteren Schritt muss ein ausgewogenes Verhältnis für die CO2-Bepreisung gefunden werden, welches die Bezahlbarkeit von Energie für Privathaushalte nicht gefährdet. Dies gilt umso mehr für ländliche Regionen, die bei der Energieeffizienz aufgrund der Infrastrukturen weniger Einsparpotenzial haben als etwa in den urbanen Gebieten.

Az.: 28.6.1-02/012 we

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