Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 614/2021 vom 06.10.2021

Bundesregierung fordert EU-Reform des Vergaberechts für Notlagen

Das Vergaberecht soll vereinfacht werden, um in Ausnahmesituationen schneller reagieren zu können. In einem Schreiben an die EU-Kommission fordert das Bundeswirtschaftsministerium eine entsprechende Reform des EU-Vergaberechts. Es müsse so schnell wie möglich Ausnahmeregelungen während Notlagen bei öffentlichen Vergaben geben. Dieser Vorstoß ist aus kommunaler Sicht ausdrücklich zu begrüßen.

Besonders die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass während unvorhergesehen eintretender Notsituationen die Beschaffung von wichtigen Gütern und Leistungen essenziell sei. Direktvergaben seien zwar auch bislang schon möglich gewesen, allerdings nur in bestimmten Ausnahmesituationen, wobei es Unsicherheiten bei der rechtlichen Grundlage gab. In dem Schreiben heißt es dazu: „Die Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass dabei die Rechtsbegriffe ‚unvorhergesehenes Ereignis‘ und ‚äußerste Dringlichkeit‘ eine unsichere Rechtsgrundlage“ ergäben.

Die geforderte Ausnahmeregelung soll es öffentlichen Auftraggebern ermöglichen, von vornherein Aufträge direkt zu vergeben. Die Ausnahmeregelung solle aber dann nur für einen im Voraus festgelegten bestimmten Zeitraum anwendbar sein. Die EU-Kommission oder einzelne Mitgliedsstaaten sollen den Anstoß geben, wann die Ausnahmeregelung angewendet werden kann. So könnte es möglich sein, dass die Regelung EU-weit oder nur in einzelnen Ländern oder Regionen gilt. Zudem soll es dann eine Beschränkung auf einzelne Waren und Leistungen geben.

Az.: 21.1.13-003/011 we

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