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StGB NRW-Mitteilung 654/2023 vom 26.10.2023

Bundesregierung einigt sich auf Migrationspakt

Die Bundesregierung hat sich intern auf ein Migrationspaket geeinigt. Dies beinhaltet zum einen Verbesserungen bei Abschiebungen, wie längeren Abschiebegewahrsam, und zum anderen bessere Möglichkeiten für Geflüchtete zur Arbeitsaufnahme. Die Ausarbeitung der Eckpunkte ist in den nächsten Wochen geplant, sodass der Bundestag sich mit den Änderungen im November befassen kann.

Die Bundesregierung hat sich in einem internen Spitzengespräch auf ein „Migrationspaket“ geeinigt, das die Anpassung mehrerer ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften umfasst. Vorgesehen ist hierbei zum einen, dass Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Ausgenommen hiervon sollen Ausländer mit Kindern unter zwölf Jahren sein. Diese sollen weiterhin vor der Abschiebung informiert werden.

Darüber hinaus soll der Ausreisegewahrsam verlängert werden. Bisher konnten ausreisepflichtige Menschen zehn Tage festgehalten werden, nun soll das bis zu 28 Tage möglich sein. Außerdem sollen Beamte bei der Suche nach ausreisepflichtigen Menschen flexibler sein. Bisher durften sie nur Wohnräume der betreffenden Person durchsuchen, künftig sollen sie auch weitere Zimmer betreten dürfen.

Das Paket sieht Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete vor. Hier liegen zunächst nur Eckpunkte vor, ein Gesetzentwurf wird im Arbeitsministerium erstellt. Bislang dürfen Flüchtlinge in Sammelunterkünften erst nach neun Monaten eine Arbeit aufnehmen. Diese Frist soll auf sechs Monate verkürzt werden. Das soll aller-dings nicht für Menschen aus „sicheren Herkunftsländern“ gelten oder in Fällen, in denen jemand seine Identität verschleiert hat. Für Flüchtlinge, die nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen sind, bleibt es beim dreimonatigen Arbeitsverbot.

Die Unterstützung für Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften soll gekürzt werden, da sie für die Verpflegungskosten geringere Ausgaben haben. Damit soll verhindert werden, dass es zu einer doppelten Unterstützung kommt.

Anmerkung des DStGB und des StGB NRW

Die vorgeschlagenen Änderungen gehen in die richtige Richtung. Notwendig ist jedoch zudem die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer. Insbesondere mit den Vorschlägen zur Arbeitsaufnahme steigt die Notwendigkeit, die sicheren Herkunftsländer auszuweiten, um nicht zusätzliche Pull-Faktoren zu schaffen.

Grundsätzlich braucht es mehr Ordnung und Begrenzung bei der Zuwanderung. Hier wird das Asylpaket nur minimale Auswirkungen haben. Wichtig wäre kurzfristig Abkommen mit Drittstaaten zur Rückführung zu schließen, um zu einer Begrenzung der Zuzugszahlen zu kommen.

Darüber hinaus braucht es eine auskömmliche Finanzierung der flüchtlingsinduzierten Mehrkosten der Kommunen. Hierbei sind auch Ausgaben für Sprachkurse, Arbeitsmarktintegration, Schule und Kita zu berücksichtigen.

Quelle: DStGB Aktuell 4123 vom 13.10.2023

Az.: 16.1.11-008/001

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