Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 628/2023 vom 20.09.2023

Bundesregierung beschließt Erleichterungen für Steckersolargeräte

Mit einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums werden punktuelle Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Wohnungseigentümergesetz (WEG) vorgeschlagen, welche Erleichterungen beim Einsatz von Steckersolargeräten und bei der Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen vorschlagen.

Wesentliche Eckpunkte des Gesetzentwurfes sind:

  • Die rechtlichen Hürden für die Installation von Steckersolargeräten im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht sollen abgesenkt werden. Hierzu sollen Steckersolargeräte (bzw. ihre Installation) in die Kataloge der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen werden. Damit sollen Wohnungseigentümer/innen und Mietende künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. Vermietenden gestattet wird.
  • Wohnungseigentümer/innen sollen künftig mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen können, dass die Versammlungen ausschließlich online stattfinden bzw. stattfinden können.
  • Die Übertragbarkeit von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten soll erleichtert werden, soweit es um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien geht. Diese Neuerung kann insbesondere für die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen sowie Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff von Vorteil sein.

Weitere Informationen finden sich unter: www.bmj.de

Az.: 28.6.9-003/005

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