Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 303/2001 vom 05.05.2001

Bundesratsinitiative zur Klärschlammverwertung

In der Bundesratssitzung vom 30. März 2001 hat Bayern einen Entschließungsantrag eingebracht, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen gesetzlich zu verbieten und die erforderlichen Änderungen im Bundes- und EU-Recht auf den Weg zu bringen.

Der bayerische Entschließungsantrag für ein Verbot der Klärschlammausbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde in der o.g. Bundesratssitzung zunächst erörtert und an den Agrarausschuss sowie die Ausschüsse für Gesundheit, Umwelt und Inneres weitergeleitet.

Zur Begründung des Antrags verweist Bayern auf Gründe des vorsorgenden Gewässer- und Bodenschutzes, der verbraucherorientierten Qualitätssicherung im Lebensmittelbereich sowie auf den Schutz der Landwirtschaft vor wirtschaftlichen Schäden. Um jene Schutzziele zu erreichen, müsse die Verteilung von Klärschlamm auf Ackerböden so schnell wie möglich beendet werden. Zwar entspreche die Verwertung von Klärschlamm als Sekundärdünger dem im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verankerten Leitgedanken des geschlossenen Kreislaufs und trage dazu bei, mineralische Düngemittel zu ersetzen, Kosten zu sparen und Phosphatreserven zu schützen. Auf der anderen Seite führe dieses aber zu irreversiblen Anreicherungen von Schwermetallen und organischen Schadstoffen im Boden.

Die Trinkwasserversorgung sowie ein nachhaltiger Bodenschutz seien zunehmend gefährdet. Darüber hinaus sei auch die Bandbreite der organischen Schadstoffe im Klärschlamm noch nicht ausreichend erforscht und es bestünden unabsehbare Risiken.

Der Antrag sieht als Alternative zur Ausbringung von Klärschlamm die Verbrennung des Klärschlamms als ein dem Stand der Technik entsprechenden Entsorgungsweg vor. Ein ökobilanzieller Vergleich eines unabhängigen Instituts habe gezeigt, dass die thermische Verwertung des Klärschlamms gegenüber der landwirtschaftlichen oder landbaulichen Verwertung eindeutig zu bevorzugen sei. Bei der hier zitierten ökobilanziellen Untersuchung handelt es sich offenbar um die vom Ifeu-Institut (Heidelberg) durchgeführte Grundlagenuntersuchung für eine Abfallwirtschaftsplanung für Abfälle aus Kläranlagen, die für das Umweltministerium in NRW durchgeführt worden ist.

Die Geschäftsstelle wird die weiteren Bundesratsberatungen beobachten und über den Fortgang berichten.

Az.: II/2 24-091

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