Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 100/2016 vom 22.12.2015

Bundesratsinitiative zum Wertstoffgesetz

Auf Initiative der baden-württembergischen Landesregierung haben sich die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein mit einer gemeinsamen Bundesratsentschließung gegen den Arbeitsentwurf des BMUB für ein neues Wertstoffgesetz gewandt (Bundesrat-Drucksache 610/15). In Übereinstimmung mit den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände ist zentrale Forderung der drei Länder die Übertragung der Organisationsverantwortung für die Sammlung von Wertstoffen auf die Kommunen. Sortierung und Verwertung der Wertstoffe sollen dann in bundesweit rund 500 definierten Gebieten über eine neue zentrale Stelle ausgeschrieben und vergeben werden. Dieser Forderung haben sich die für die Kreislaufwirtschaft zuständigen Ministerinnen und Minister aus sieben weiteren Bundesländern angeschlossen.

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen hatten sich im zeitlichen Vorfeld in einem Schreiben vom 08.12.2015 an den Chef der Staatskanzlei des Landes NRW und den Umweltminister des Landes NRW mit Nachdruck zum Ausdruck gebracht haben, dass der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegte Arbeits-Entwurf zu einem Wertstoffgesetz entschieden abgelehnt wird und die vollständige Erfassungszuständigkeit der Städte, Gemeinden und Kreise eingefordert wird.

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2015 an die Chefs der Staatskanzleien der Landesregierungen haben die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene den an den Bundesrat gerichteten Entschließungsantrag der drei Länder begrüßt und die übrigen Länder nachdrücklich aufgefordert, den Entschließungsantrag zu unterstützen. Nachfolgend ist das Schreiben wörtlich wiedergegeben:

„Anrede

die kommunalen Spitzenverbände unterstützen den an den Bundesrat gerichteten Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vom 9. Dezember 2015 für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz (Bundesrats-Drs. 610/15). Die kommunalen Spitzenverbände teilen die darin geäußerte Ansicht, dass nach Jahren der Diskussion über ein Wertstoffgesetz eine gesetzliche Regelung getroffen werden muss, die ein besseres und innovatives Recycling befördert, die Produktverantwortung stärkt, den Vollzug vereinfacht und die kommunalen Interessen ebenso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern wahrt.

Der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 21. Oktober 2015 vorgelegte Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände nicht akzeptabel. Der Hauptkritikpunkt von kommunaler Seite besteht darin, dass der Arbeitsentwurf keine Erfassungszuständigkeit mit Ausschreibungsmöglichkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für wertstoffhaltige Abfälle vorsieht. Diese fordern wir einhellig als Mindestbedingung für eine gemeinwohlorientierte und bürgerfreundliche Wertstoffentsorgung. Eine „Rekommunalisierung“ der Wertstoffe wird damit nicht angestrebt, da die Sortierung und Verwertung der wertstoffhaltigen Abfälle nach den Regeln des Vergaberechts unter Wahrung der Interessen der mittelständischen Wirtschaft ausgeschrieben werden soll.

Indem der Arbeitsentwurf des BMUB die Sammlung, Sortierung und Verwertung der wertstoffhaltigen Abfälle dagegen vollständig den privatwirtschaftlich agierenden dualen Systemen überlassen will, leistet er — entgegen den Interessen von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern — der weiteren Privatisierung der Haushaltsabfallentsorgung Vorschub. Damit würden letztlich die kommunalen Überlassungspflichten zur Disposition gestellt. Die kommunalen Spitzenverbände halten daran fest, dass eine nachhaltige, ressourceneffiziente, transparente und bürgernahe Wertstoffwirtschaft nur mit und nicht gegen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die kommunale Entsorgungswirtschaft erreicht werden kann.

Ein Wertstoffgesetz, das auf den in dem Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein aufgeführten Eckpunkten beruht, würde zahlreiche komplizierte und streitanfällige Regelungen zur Abstimmung zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den dualen Systemen gänzlich überflüssig machen. Damit würden für rechtlich klare sowie an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtete Verhältnisse im Bereich der kommunalen Entsorgungswirtschaft gesorgt.

Vor diesem Hintergrund ersuchen die kommunalen Spitzenverbände nachdrücklich auch die übrigen Länder, den Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, der erstmals in der Bundesratssitzung am 18. Dezember 2015 behandelt werden wird, zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen“

Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18.12.2015 zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse des Bundesrates verwiesen. Über den weiteren Fortgang wird berichtet.

 

 

Az.: II/2 25.0.8 qu-ko

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