Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 113/2007 vom 03.01.2007

Bundesrat zur Gesundheitsreform

Der Bundesrat Ende des Jahres 2006 104 Änderungswünsche zum Regierungsentwurf zur Gesundheitsreform angemeldet. Die Änderungsvorschläge beziehen sich auf nahezu alle Bereiche des Gesetzentwurfs, u. a. auf die Ausgestaltung des Gesundheitsfonds, die Entschuldung der Krankenkassen, die Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen, die Festlegung eines Sanierungsbeitrages für den stationären Bereich sowie die Kürzungen bei den Fahr- und Rettungsdiensten. Die wichtigsten Punkte der Kritik des Bundesrates:

- Finanzen: Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung, die finanziellen Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf die Länder darzulegen.

- Krankenhäuser: Den geplanten Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser in Höhe von 500 Mio. Euro lehnen die Länder ab. Dieser Beitrag von einem Prozent ihres Gesamtbudgets sei medizinisch nicht begründbar und wirtschaftlich nicht verantwortbar.

- Private Krankenversicherung: Die Länder fordern, dass die geplanten Neuregelungen für die private Krankenversicherung (PKV) erst 2009 statt wie geplant 2008 in Kraft treten.

- Krankenkassen: Die Länder wollen erreichen, dass die Frist zur Entschuldung der Krankenkassen generell um ein Jahr bis Ende 2008 verlängert wird. Das Insolvenzrecht für die gesetzlichen Krassen soll in einem gesonderten Gesetz außerhalb der Reform geregelt werden.

- Rettungsdienste: Die geplanten Kürzungen von 100 Mio. Euro bei Rettungs- und Krankenfahrten lehnen die Länder ab.

Im Bundesrat haben fast alle Ländervertreter darauf hingewiesen, dass die Einsparungen bei den Krankenhäusern und den Rettungsdiensten die flächendeckende Versorgung in Frage stellen könnten. Darüber hinaus würden durch die Regelungen sowohl gut wirtschaftende Krankenhäuser als auch Rettungsdienste bestraft. Die Bundesgesundheitsministerin hat angedeutet, den Ländern in diesen Punkten zwar entgegenzukommen, sie besteht aber grundsätzlich auf einem Sparbeitrag.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Entschließung des Bundesrates begrüßt. Nicht gerechtfertigte Sonderopfer in Höhe von 500 Mio. Euro hätten die Krankenhäuser teilweise in den Ruin getrieben. Das gelte insbesondere auch für die kommunalen Krankenhäuser der Erstversorgung in der Fläche, die gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ein unverzichtbarer Bestandteil eines funktionsfähigen Gesundheitssystems sind. Beim Rettungswesen seien die Ausgabensteigerungen nicht, wie das Bundesgesundheitsministerium behauptet, durch medizinisch nicht zu begründende und überflüssige Fahrten entstanden. Vielmehr sei ein Anstieg der Einsätze darin zu sehen, dass Gesundheitsdienstleister zunehmend nur noch räumlich eingeschränkt zur Verfügung stehen, da Kliniken auf Grund ihrer desaströsen Finanzlage ganze Abteilungen schließen müssen und die Anzahl der ländlichen Arztpraxen abnimmt. Da auch nicht jedes Krankenhaus die Vollausstattung zur Behandlung eines Krankheitsbildes vorhalten könne, sei die Verlegung in spezialisierte Klinken erforderlich, was wiederum eine Erhöhung der Anzahl der Transportfahrten nach sich zieht. Darüber hinaus gehöre es zu den Qualitätsmerkmalen des Rettungsdienstes, insbesondere bei Pazientennotfällen, diese nicht nur zu transportieren, sondern auch eine qualifizierte notfallmedizinische Behandlung zu leisten. Dies zusammen genommen führt zwangsläufig zu höheren Kosten.

Az.: III 501

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