Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 263/2016 vom 30.03.2016

Bundesrat zur Einstufung als sicherer Herkunftstaat

Der Bundesrat hat Zweifel an der geplanten Einstufung der Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftstaaten. Die Bundesregierung will Algerien, Marokko und Tunesien künftig als sichere Herkunftsländer behandeln, um die Asylverfahren von Menschen aus diesen Ländern zu beschleunigen. Mit seiner am 18. März 2016 gefassten Stellungnahme bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bestehende Zweifel im weiteren Beratungsverfahren auszuräumen. Zudem solle die Überprüfung der Menschenrechtssituation in sicheren Herkunftsstaaten generell und unter Einbeziehung von Menschenrechtsorganisationen intensiviert werden. Der DStGB hatte sich für die Einstufung ausgesprochen und erwartet vom Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. 

Die Länderkammer stellt in seiner Stellungnahme weiter fest, dass für eine Beschleunigung der Asylverfahren in erster Linie neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzustellen seien. Für eine weitere Entlastung der Verfahren empfiehlt der Bundesrat eine Altfallregelung: Asylsuchende, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist und gut integriert sind, sollten einen Aufenthaltsstatus bekommen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. (Quelle: DStGB-Aktuell vom 22.03.2016)

Az.: 16.1.1

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