Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 434/2013 vom 10.06.2013

Bundesrat zur Beschleunigung des Netzausbaus

Der Bundesrat hat dem Zweiten Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus und damit dem Bundesbedarfsplangesetz und den Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz und Energieleitungsausbaugesetz zugestimmt. Die Länder erklärten sich darüber hinaus bereit, ihre Planfeststellungskompetenz für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen auf die Bundesnetzagentur zu übertragen und stimmten der entsprechenden Zuweisungsverordnung zu.

Der Bundesrat hob in seiner Entschließung zum Zweiten Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus hervor, dass die im Bundesbedarfsplan für verbindlich erklärten Netzverknüpfungspunkte keine Vorgaben für konkrete Standorte bedeuten. Darüber hinaus halte er es für besonders wichtig, dass den mit den weiteren Planungen befassten Unternehmen und Behörden ein größerer Spielraum im Hinblick auf die technische Ausführung der Trassen zugebilligt werde. Die Bundesregierung solle den Netzausbau im Hinblick auf die Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur der Europäischen Kommission das Europarecht prüfen und dies mit den Ländern konsultieren.

Aus kommunaler Sicht sind die Zustimmung der Länder zum Bundesbedarfsplangesetz und ihre Bereitschaft, die Planungskompetenzen für länderübergreifende Trassen auf den Bund zu übertragen, zu begrüßen. Damit wird eine Verabredung des letzten Bund-Länder-Energiegipfels umgesetzt und ein wichtiger Beitrag geleistet, um den dringend notwendigen Ausbau der Übertragungsnetze zu beschleunigen.

Den Beschluss des Bundesrates zum Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus sowie die verabschiedete Planfeststellungszuweisungsverordnung sind im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots für StGB NRW-Mitglieder unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft/Netzentwicklungsplan abrufbar.

Az.: II/3 811-00/8

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