Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 397/2002 vom 05.07.2002

Bundesrat zur Änderung des Verwaltungsverfahrensrechts

Der Bundesrat nahm am 31.05.2002 Stellung zum "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften" der Bundesregierung. Kernstück des Artikel-Entwurfs (vgl. BRatDrS. 343/02) ist die Änderung des Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes, das zukünftig auch qualifizierte elektronische Signaturen als Unterschrift im Sinne der Schriftformerfordernisse von Verwaltungsverfahren erlauben soll. Der Bundesrat kritisierte am Entwurf, der zuvor in das Gesetzgebungsverfahren des Bundestags geleitet wurde, insbesondere, dass die Verbreitung elektronischer Signaturen in Deutschland erst im Anfang begriffen sei. Die Übermittlung elektronischer Dokumente von und an Behörden solle daher nicht schon dann zulässig sein, "soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat" (Abschnitt I Art. 1 Nr. 4 § 3a I VwVfG-E). Vielmehr solle erforderlich sein, dass der Empfänger der Übermittlung vorher zustimmt, sei es ausdrücklich oder konkludent.

Am 13.06.2002 verabschiedete der Bundestag darauf hin das Artikelgesetz in der Fassung der Innenausschuss-Empfehlung BTDrS. 14/9418. Einzelheiten hierzu werden nachgereicht.

Az.: 805-01 IV/3

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