Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 123/2004 vom 20.01.2004

Bundesrat zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Der Bundesrat hat sich am 19.12.2003 auf eine umfangreiche Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geeinigt. Erfreulicherweise werden auch Positionen der kommunalen Spitzenverbände unterstützt, die bislang keine Berücksichtigung gefunden haben. Zuvor hatten die Spitzenverbände ihre Haltung zur TKG- Novelle noch einmal dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Vorsitzenden des Bundesratsausschusses Telekommunikation zur Kenntnis gebracht und um Unterstützung der kommunalen Positionen gebeten.
Zwar hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf der TKG- Novelle Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände, insbesondere zur Sicherung der Interessen der Wegebaulastträger übernommen. Nicht aufgenommen wurden jedoch Forderungen nach einer Vorrangregelung für die unterirdische Verlegung von Telekommunikationslinien sowie die Möglichkeit von Betreibern die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Bundesrat unterstützt diese Positionen und hat ausdrücklich eine Regel/Ausnahme Bestimmung zugunsten der unterirdischen Verlegung gefordert. Demnach soll die oberirdische Verlegung nur im Ausnahmefall aus dringenden Gründen zulässig sein, sofern dies nach Abwägung der Interessen der Wegebaulastträger sowie der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und der städtebaulichen Belange vertretbar erscheint.
Ferner unterstützt der Bundesrat die kommunale Forderung, dass der Träger der Wegebaulast seine Zustimmung zur Verlegung von Telekommunikationslinien von der Leistung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen kann (Ziff. 57 zu § 66 Abs. 3 Satz 3 der Bundesratsstellungnahme).
Schließlich ist es zu begrüßen, dass nach dem Votum des Bundesrates klargestellt werden soll, dass zur vom Telekommunikationsunternehmen im Zuge der Verlegung von Leitungen zu erstellenden Dokumentation der Lage neuer Telekommunikationslinien auch deren Einmessung gehören soll.
Die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der TKG- Novelle ist im Internet unter
www1.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2003/0755_2D03B,property=Dokument.pdf verfügbar.

Az.: III 460 - 18

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