Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 345/2015 vom 20.05.2015

Bundesrat zum Gesetzentwurf Wohngeldreform

Der Bundesrat hat am 08. Mai 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des Wohngelds für Geringverdiener (BR-Drs. 128/15) beraten und hierzu Stellung genommen. Er hält in Übereinstimmung mit der Forderung der kommunalen Spitzenverbände eine kontinuierliche Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Einkommensentwicklung für unverzichtbar. Daher seien die Höchstbeträge für Miete, die Mietstufen und die Höhe des Wohngeldes alle vier Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Wohngeldes für Geringverdiener ab 2016 vor. Die Sozialleistung wird an die Entwicklung der Einkommen, Warmmieten und Nebenkosten angepasst. Die tatsächliche Höhe der Leistung richtet sich im Einzelfall nach der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Miethöhe. Bisher liegen die Ausgaben für das Wohngeld bei 845 Millionen Euro jährlich, ab dem nächsten Jahr sollen sie auf 1,43 Milliarden Euro steigen.

Von der Reform würden insgesamt 866.000 Haushalte profitieren (siehe hierzu und zu den kommunalen Forderungen im Einzelnen Schnellbrief 55/2015 vom 13.04.2015 für StGB NRW-Mitgliedskommunen). Die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Entwurf hat die Bundesregierung mit ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weitergeleitet. Da das Wohngeld je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert wird, bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates.

Az.: II gr-ko

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