Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 230/2012 vom 06.03.2012

Bundesrat zum EU-Vorschlag über Konzessionsvergaben

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 02.03.2012 eine Subsidiaritätsrüge gegen den Vorschlag der EU-Kommission erhoben, mit dem diese einen neuen Rechtsrahmen für Konzessionsvergaben (Richtlinienvorschlag vom 20.12.2011) setzen will. Die Bundesländer sind der Auffassung, dass der Vorschlag der EU-Kommission mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht im Einklang steht, weil die Kommission nicht ausreichend dargelegt hat, warum eine Regelung gerade der Dienstleistungskonzession auf europäischer Ebene erforderlich ist.

Mit dieser Zielrichtung befindet sich der Bundesrat in Übereinstimmung mit der strikt ablehnenden Haltung der kommunalen Spitzenverbände und des VKU. Alle Verbände hatten in einem gemeinsamen Schreiben vom 12.01.2012 eine eigenständige und neue Richtlinie über die Konzessionsvergabe strikt abgelehnt. Insbesondere seien schwerwiegende Wettbewerbsverzerrungen oder eine Marktabschottung, mit denen die Kommission ihren Richtlinienvorschlag begründe, bislang nicht ausreichend belegt.

Speziell würde eine separate Richtlinie zu den Konzessionen und damit zu den Dienstleistungskonzessionen dazu führen, dass diese bisher gemäß Artikel 17 der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie vom Vergaberecht freigestellten Verträge zukünftig dem Vergaberecht und damit auch der Nachprüfung über die Rechtsmittelrichtlinie (zuständige Instanzen: Vergabekammern und Vergabesenate) führen würde. Damit wird aber den Besonderheiten der Dienstleistungskonzessionen und der notwendigen Flexibilität, etwa im Bereich der Wasserversorgung, aber auch der Rettungsdienstleistungen etc. nicht Rechnung getragen.

Az.: II gr-ko

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