Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 825/2023 vom 19.12.2023

Bundesrat will PV-Anlagen in Kleingärten erlauben

Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes vorgelegt, um die Aufstellung von kleinen Photovoltaikanlagen zu ermöglichen. Danach soll das Aufstellen von Anlagen bis 800 Watt künftig keinen Einfluss auf die Beurteilung haben, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.

Bisher ist die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. § 3 Abs. 2 Satz 2 BKleingG enthält derzeit jedoch die Einschränkung, dass eine Laube in einem Kleingarten nach ihrer „Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein“ darf. Ohne entsprechende Regelung könnte die uneingeschränkte Verwendung von PV-Anlagen – ähnlich wie ein Anschluss an das Elektrizitätsnetz – eine unerwünschte Entwicklung von einer reinen Gartenlaube hin zu einer Wohnnutzung begünstigen.

Durch die nun vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung soll das Aufstellen von PV-Anlagen bis 800 Watt zur Erzeugung von Strom künftig keinen Einfluss auf die Beurteilung haben, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt. Auf diese Weise könnten kleine PV-Anlagen rechtssicher aufgestellt werden, ohne dass die Pächter der Kleingärten einen möglichen Wegfall der Anwendbarkeit des Bundeskleingartengesetzes und folglich das Entfallen des Kündigungsschutzes und der Begrenzung des Pachtzinses befürchten müssten.

Weitere Informationen

Der Gesetzesentwurf ist abrufbar unter: www.bundestag.de

Az.: 20.1.9-005/001 gr

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