Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 572/2022 vom 20.09.2022

Bundesrat stimmt Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen zu

Der Bundesrat am 16. September 2022 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) zugestimmt hat. Ziel ist es, unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden und eine Mangelsituation zu verhindern beziehungsweise abzumildern.

Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer in den nächsten beiden Jahren, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Sie müssen unter anderem ihre Heizungseinstellungen prüfen und ggf. optimieren. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen hydraulisch abgeglichen, technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.

Unternehmen sind verpflichtet, solche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz unverzüglich umzusetzen, die im Rahmen von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie Energieaudits als wirtschaftlich identifiziert wurden.

Die Verordnung tritt am 01. Oktober 2022 in Kraft und zum Ablauf des 30. September 2024 automatisch wieder außer Kraft.

Az.: 28.6.1-002/026 gr

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